Save Our Seeds

Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Es steht am Anfang und am Ende eines Pflanzenlebens. Die Vielfalt und freie Zugänglichkeit dieses Menschheitserbes zu erhalten, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, ist die Aufgabe von Save Our Seeds.

Foto: Weizenkorn Triticum Karamyschevii Schwamlicum fotografiert von Ursula Schulz-Dornburg im Vavilov Institut zu St.Petersburg

Austria

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Petition mit den wichtigsten Europäischen Unterzeichner-Organisationen
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Liste aller unterzeichnenden Organisationen (nach Ländern geordnet)
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Übersicht aller Unterzeichner (Daten nach Ländern sortiert)

Unterzeichnen Sie die Petition

An den EU-Kommissar John Dalli
Europäische Kommission, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, Belgien

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit großer Sorge habe ich erfahren, dass die Europäische Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen hat, die künftig die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Sorten (GVO) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent zulassen soll. Ich möchte mich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass Produkte, die nicht als GVOs gekennzeichnet sind, tatsächlich nicht gentechnisch verändert sind. Das wäre nicht mehr gewährleistet, wenn künftig auch nicht gentechnisch veränderte Sorten einen GVO-Anteil von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten könnten, ohne dass dies den betroffenen Bauern auch nur bekannt ist. Auch aus Gründen des vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes erscheint mir eine solch unkontrollierte Verbreitung und Vermehrung von GVOs nicht vertretbar.

Ich fordere Sie deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Reinhaltungsvorschriften für nicht gentechnisch verändertes Saatgut grundsätzlich keine Verunreinigung mit GVOs zulassen. (Als verlässlich überprüfbare und einzuhaltende, technische Nachweisgrenze gilt derzeit ein Grenzwert von 0,1 Prozent.)

Selbstverständlich müssen für die Reinhaltung des Saatgutes diejenigen Sorge tragen, die GVOs herstellen oder anbauen wollen und nicht jene, die wie bisher ohne Gentechnik Landwirtschaft betreiben und gentechnisch nicht veränderte Produkte konsumieren wollen. Dadurch entstehende Kosten dürfen nicht den Verbrauchern und schon gar nicht den Bauern aufgebürdet werden. Für wirtschaftliche und andere Schäden haben die Hersteller von GVOs zu haften. Hierfür ist gegebenenfalls auch in anderen einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen Sorgen zu tragen, bevor die vorgeschlagene Saatgut-Richtlinie der EU in Kraft tritt.

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