Mit dem Inkrafttreten der Änderungen an der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) werden Gene Drive Organismen explizit in den Geltungsbereich des deutschen Gentechnikrechts aufgenommen. Im Jahr 2019 wurde im Zuge einer Novellierung ein Verfahren für die Bestimmung von Sicherheitsauflagen für Laborexperimente mit Gene Drive Organismen (GDO) festgelegt.
Gene Drive Organismen müssen demnach grundsätzlich in die Sicherheitsstufe 3 von 4 eingestuft werden. Das hat zur Folge, dass vor Beginn jedes Laborexperimentes eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden muss.
„Die Einführung einer Genehmigungspflicht für Experimente mit hochinvasiven gentechnisch veränderten Gene Drive Organismen ist ein wichtiger erster Schritt. Dieser ist dem Eingreifen des Bundesrats nach Intervention von Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zu verdanken. Die Möglichkeit einer Einstufung in Sicherheitsstufen 1 und 2 nach einer Einzelfallbewertung durch die ZKBS halte ich jedoch für gefährlich“ so Mareike Imken, Koordinatorin der europäischen Stop Gene Drive Kampagne.
Das liege darin begründet, dass die Gentechniksicherheitsverordnung weiterhin nicht auf die von Gene Drive Organismen ausgehenden Gefahren für Artenvielfalt und Umwelt durch die selbstständige und invasive Ausbreitung von gentechnisch veränderten Gene Drive Organismen ausgelegt sei.
„Bereits das Entkommen einzelner Versuchstiere, etwa von Gene Drive Fliegen oder Mücken aus einem Forschungslabor, könnte erheblichen Schaden in der Umwelt verursachen und theoretisch zur Ausrottung wildlebender Populationen oder der gesamten Art führen. Deshalb sollten dringend spezifische Sicherheitsauflagen für Laborexperimente mit Gene Drive Organismen entwickelt werden, wie es die Erfinder dieser Gentechnologie und der Bundesrat fordern. Außerdem muss die seit Jahren vakante Sachverständigenstelle zu Naturschutzfragen innerhalb der ZKBS nun schnell nachbesetzt werden. Eine Sicherheitseinstufung und Risikobewertung von Gene Drive Organismen ohne die Beratung durch eine Naturschutzexpertin darf es nicht mehr geben,“ so Imken.