Einem neuen Rechtsgutachten zufolge verstoßen die Vorschläge zur Lockerung des EU-Gentechnikrechts gegen internationales Recht. In mindestens zwei Punkten sei das geplante EU-Gesetz zu „neuen genomischen Techniken“ (NGT) nicht mit dem Biosicherheitsprotokoll des UN-Abkommens über die biologische Vielfalt vereinbar.
