Artenschutzkonferenz – wenig Erfreuliches aus Cali

Die 16. UN-Artenschutzkonferenz in Cali, die am 1. November ohne gemeinsame Abschlusserklärung und finanzielle Einigung zu Ende gegangen war, brachte in Bezug auf die vorsorgende und effektive Regulierung der Gentechnik, insbesondere der Gene Drives zur gentechnischen Veränderung wildlebender Arten, leider wenig erfreuliche Ergebnisse.

Save Our Seeds hatte mit einer Mitarbeiterin und einem Berater an der COP16 der Biodiversitätskonvention in Cali teilgenommen.

Wir haben uns dort eingesetzt für

  • die Fortsetzung und Vertiefung des Horizon Scanning zu neuen technologischen Entwicklungen in der synthetischen Biologie. Eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe, an der auch SOS in den vergangenen zwei Jahren beteiligt war, hatte empfohlen, sich einige Entwicklungen genauer anzuschauen, darunter die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die synthetische Biologie und Gene Drives;
  • eine Überarbeitung der vorgeschlagenen Leitlinien zur Risikobewertung von Gene Drives sowie die Entwicklung weiterer Leitlinien für gentechnisch modifizierten Fisch, andere Wasserorganismen und selbstbegrenzende Insekten. Die Leitlinien zu Gene Drives waren unter Mitwirkung von Target Malaria so erstellt, dass ihre Anwendung für den Schutz vor den komplexen Risiken von Gene Drives unzureichend ist.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Eine Expertengruppe mit neuer Zusammensetzung wird das Horizon Scanning in Bereich der synthetischen Biologie fortsetzen, jedoch nicht vertiefen. Bei der Betrachtung der neuesten Entwicklungen soll es vor allem um den Beitrag der synthetischen Biologie zur Erreichung der Ziele des Kunming-Montreal-Abkommens gehen.  

Eine weitere Expertengruppe soll den Bedarf an neuen Leitlinien für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen des Cartagena-Protokolls untersuchen. Zunächst werden keine weiteren Leitlinien zu Fischen oder anderen gentechnisch veränderten Organismen erstellt. 

Im Weiteren wurden ein Cali-Fonds geschaffen, über den auch die Länder des Globalen Südens sowie indigene Völker und lokale Gemeinschaften an den Erlösen aus digital gespeicherten genetischen Sequenzen beteiligt werden sollen. Auch Biotechnologiefirmen sollen bislang freiwillig in diesen Fonds einzahlen.

Bei der nächsten COP in zwei Jahren werden die Vertragsparteien des Cartagena-Protokoll sich auch über die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen beim sog. Genome Editing auseinandersetzen. Verschiedene Länder haben gentechnisch veränderte Organismen, die mittels Genome Editing erzeugt wurden, aus ihren Gentechnikgesetzen ausgenommen oder sind dabei, dies zu tun.

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