Über 420.000 Menschen fordern Wahlfreiheit und Risikoprüfung

Kommen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bald ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung auf Europas Äcker und Teller? Die EU-Kommission will die meisten mit dem CRISPR-Cas Verfahren erzeugten GVO vom bisherigen Zulassungsverfahren ausnehmen. Dagegen wendet sich eine europaweite Petition, die am 1. Dezember den Parlamentarischen Staatssekretärinnen Dr. Bettina Hoffmann und Dr. Manuela Rottmann vor dem Kanzleramt übergeben wurde. SOS hatte zusammen mit vielen weiteren Organisationen gesammelt und die Petition heute übergeben.

Die Kernforderungen der Petition lauten:

  • Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucherinnen, Bauern, Züchterinnen und Unternehmen aus Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
  • Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
  • Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssten eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
  • EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
  • Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.

Die Petition wird EU-weit von über 50 Organisationen aus Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Land- und Lebensmittelwirtschaft getragen.

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