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28.03.2019 |

Glyphosat: Bayer muss Krebskrankem 80 Millionen Dollar zahlen

Gericht Richter
Foto: Tori Rector / flickr, creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0-+-

Die Jury hat entschieden: Die Bayer-Tochter Monsanto muss für die Krebsrisiken ihres Unkrautvernichtungsmittels Roundup haften und dem krebskranken Amerikaner Edwin Hardeman Schadenersatz in Höhe von 80,3 Millionen US-Dollar zahlen, umgerechnet etwa 71,4 Millionen Euro. Bayer will in Berufung gehen.

Bereits vor einer Woche hatte die Jury entschieden, dass Roundup als wesentlicher Faktor den Lymphdrüsenkrebs von Kläger Edwin Hardemann verursacht habe. In der zweiten Phase des Verfahrens ging es um die Haftungsfrage und darum, wie viel Entschädigung dem Kläger zusteht. Die Summe von 80,3 Millionen Dollar setzt sich zusammen aus 5,3 Millionen Dollar an regulärem Schadenersatz und 75 Millionen an sogenanntem Strafschadenersatz, den das US-Recht zusätzlich kennt. Ihn verhängte die Jury, weil Monsanto über Jahrzehnte hinweg versäumt habe, vor den Krebsrisiken von Roundup zu warnen, obwohl wisenschaftliche Literatur darauf hingewiesen habe, erläuterte die Organisation US Right to Know.

Bayer zeigte sich enttäuscht von dem Urteil und erklärte, es habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle - jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten. Doch das stimmt nicht. Der jetzt von einem Bundesbezirksgericht in San Francisco entschiedene Fall ist ein „bellwether case“. So heißen im US-Recht richtungsweisende Musterfälle bei Massenklagen. 11.200 Roundup-Klagen lagen Ende Januar gegen Bayer vor und nach diesem Urteil dürften es schnell noch mehr werden. Allein bei Richter Vince Chhabria, der den Prozess in San Francisco leitete, liegen 760 weitere Fälle auf dem Schreibtisch. Bemerkenswert ist, dass der Schadenersatz im Fall Hardemann ähnlich hoch liegt wie die 78 Millionen Dollar, die ein kalifornisches Gericht im Herbst letzten Jahres im Fall Johnson gegen Monsanto verhängte.

Heute tritt in Alameda, Kalifornien, am dortigen staatlichen Bezirksgericht die nächste Jury zusammen. Sie muss entscheiden, ob Monsantos Roundup auch für die Krebserkrankungen des Rentnerehepaars Alva und Alberta Pilliod verantwortlich ist. Ihr Fall steht stellvertertend für mehr als 250 weitere Klagen, die in Alameda anhängig sind. Die Anwälte der Kläger rechnen damit, dass das Verfahren etwa einen Monat dauern wird.

Es könnte also passieren, dass das nächste Urteil kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 26. April veröffentlicht wird. Dort wird sich möglicherweise die Zukunft von Bayer-Chef Werner Baumann entscheiden. Ein prominenter Aktionär hat bereits beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Seit Baumanns Amtsantritt im Mai 2016 verlor die Bayer-Aktie etwa die Hälfte ihres Wertes. Inzwischen kostet der Konzern an der Börse weniger, als die 59 Milliarden Euro, die er für Monsanto bezahlt hat. Das schürt die Ängste, dass sich aktivistische Investoren wie der Hedgefond Elliot bei Bayer einkaufen und auf eine Zerschlagung des Konzerns drängen könnten. Zur Einordnung der Schadenersatzurteile hat die Rheinische Post (RP) Markus Manns, Portfolio-Manager bei Union Investment, interviewt. Er sagte der RP: „Kommt Bayer mit Zahlungen bis zu fünf Milliarden Dollar davon, hat der Bayer-Vorstand alles richtig gemacht“. Bei mehr als zehn Milliarden Dollar habe er die Risiken der Übernahme unterschätzt. In den derzeitigen Aktienkurs seien „nach Markteinschätzung Schadenersatzzahlungen von 20 bis 25 Milliarden Euro eingepreist“, sagte Manns.

Sehr viel günstiger hat sich Bayer vor wenigen Tagen mit den rund 25000 US-Klägern gegen das Medikament Xarelto geeinigt. Der Konzern bezahlte 775 Millionen Dollar, das entsprach rund 30.000 Dollar je Kläger. Doch bei diesem Streit hatte Bayer die ersten Prozesse gewonnen. [lf]

07.03.2019 |

Unterschätzt: UN warnt vor den fünf größten Umweltrisiken

Stickstoffueberschuss eine Gefahr (Guellefass)
Stickstoffüberschuss - eine Gefahr (Foto: CC0)

Fünf große Umweltrisiken stellen die Menschheit vor enorme Herausforderungen und werden tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, Wirtschaft und die Ökosysteme haben, warnt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN Environment). Seinem Bericht „Frontiers 2018/19“ zufolge sind diese fünf noch zu wenig beachteten Themen die neuesten Entwicklungen in der synthetischen Biologie, die Zerschneidung von Landschaften, das Abtauen von Permafrostböden, Stickstoffbelastung und eine Fehlanpassung an den Klimawandel. „Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entwickelten zwei deutsche Chemiker – Fritz Haber und Carl Bosch – ein Verfahren, um synthetischen Stickstoff günstig im großen Umfang herzustellen. Ihre Erfindung spornte die Massenproduktion von Stickstoffdünger an und veränderte damit die Landwirtschaft weltweit“, erinnert Joyce Musya, die stellvertretende Exekutivdirektorin von UN Environment im Vorwort. Doch dies sei auch der Beginn unseres langfristigen Eingriffs in den Stickstoffhaushalt der Erde gewesen. „Jedes Jahr gelangen reaktive Stickstoffverbindungen im Wert von 200 Milliarden US-Dollar in die Umwelt und degradieren unsere Böden, verschmutzen die Luft und führen zur Ausbreitung von sauerstoffarmen „Todeszonen“ und giftigen Algen in unseren Gewässern“, fügte sie hinzu. „Die in Frontiers untersuchten Probleme sollten daran erinnern, dass wir, wann immer wir in die Natur eingreifen – sei es auf globaler oder molekularer Ebene –, riskieren, dauerhafte Auswirkungen auf unseren Planeten zu verursachen.“

Das erste Kapitel behandelt Chancen und Risiken der synthetischen Biologie. „Neue Verfahren des Genome Editing schreiten rasch voran und versprechen viele biologische und ökologische Vorteile, von der Ausrottung von Krankheiten bis hin zur Verhinderung des Artensterbens. Die Genschere CRISPR/Cas9 ist das neueste und schnellste Gerät im Genome Editing-Werkzeugkasten, das eine enorme Präzision bei der Manipulation des Genoms ermöglicht“, so die Autoren. Sie warnen jedoch deutlich, dass die Fähigkeit, künstliches Leben zu schaffen und vorhandene DNA zu verändern, das Risiko von Kreuzkontaminationen und unbeabsichtigten Folgen berge. „CRISPR-basierte Gen Drives (...) erfordern eine vielschichtige gesellschaftliche Debatte, da sie die gesamte Population von Zielarten verändern, unterdrücken oder ersetzen können.“ Daher könne die absichtliche oder zufällige Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt erhebliche negative Folgen für die Gesundheit von Mensch und Umwelt haben. „Der Missbrauch dieser Technologien und das Ignorieren unbeabsichtigter Folgen könnte zu einer geopolitischen Bedrohung werden.“ Die Autoren sehen die wachsende Zahl an Do-it-yourself-Biohackern und Garagenlaboren mit großer Sorge. Es bestehe Regelungsbedarf, doch für die Behörden sie dies bei leicht zugänglichen und günstigen Methoden wie CRISPR und Gentechnik-Kits sehr schwierig. Zudem bestehe das Risiko, dass Terroristen die Technologie missbrauchen, um Ernten zu zerstören oder harmlose Mikroben in biologische Waffen umzuwandeln.

Das zweite Thema ist die ökologische Vernetzung – die Verknüpfung und Überbrückung fragmentierter Lebensräume zu einer verbundenen Landschaft, um das Artensterben zu bremsen. Weltweit habe die Industrialisierung in großem Stil zu einer Zerschneidung zuvor intakter Landschaften geführt, was den Rückgang einiger Arten beschleunigt habe, da sie sich nicht mehr räumlich ausbreiten können, um Nahrung oder Partner zu finden. Es gebe vielversprechende Initiativen zur Förderung der Verknüpfung von Landschaften weltweit, aber bei der Planung müsse der Fokus stärker auf die Wiederverbindung von Teillebensräumen und die Bewahrung intakter Landschaften gelegt werden. Das dritte Problem ist das Auftauen der Permafrostböden – jener Böden in der nördlichen Hemisphäre, die bisher dauerhaft gefroren sind und etwa die Hälfte des organischen Kohlenstoffs der Erde speichern. Die Temperatur steige überall, aber in der Arktis schreite die Erwärmung doppelt so schnell voran wie im globalen Durchschnitt. Das rasante Abtauen des Permafrosts könnte einen unkontrollierbaren Schneeballeffekt in Gang setzen, da Kohlenstoff aus den auftauenden Böden freigesetzt werde und die Atmosphäre noch mehr erwärme, wodurch der Klimawandel verstärkt werde.

Die Stickstoffbelastung – die Beeinträchtigung von Ökosystemen, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft durch massive Veränderung des globalen Stickstoffkreislaufs durch den Menschen – ist eine weitere Top-Gefahr. Stickstoff in Form von Lachgas wirkt als Treibhausgas 300-mal stärker als Kohlendioxid, dazu kommen die Auswirkungen verschiedener Stickstoffverbindungen auf die Ozonschicht und die Luftqualität. „Wir produzieren einen Cocktail aus reaktivem Stickstoff, der Gesundheit, Klima und Ökosysteme bedroht und Stickstoff zu einem der wichtigsten Umweltprobleme der Menschheit macht“, warnt der Bericht. Das Ausmaß des Problems sei jenseits der Wissenschaft jedoch weitgehend unbekannt und unbeachtet. Als fünftes Problem nennt die UN die misslungene Anpassung an den Klimawandel – von nicht funktionierenden Prozessen über Maßnahmen, die Ressourcen schädigen oder ohnehin gefährdete Bevölkerungsgruppen verdrängen. Doch Joyce Musya ist optimistisch: „Wenn wir vorausschauend zusammenarbeiten, können wir einen Schritt voraus sein und Lösungen schaffen, die uns allen und künftigen Generationen dienen werden.“ (ab)

04.03.2019 |

Gentechnik: Bauern müssen 10.000 Hektar Raps umpflügen

Raps
Foto: Hammonia / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

In Frankreich wurde mehr Rapssaatgut mit Spuren der gentechnisch veränderten Sorte GT 73 verunreinigt als zunächst angenommen. Wie das französische Portal InfOGM meldete, hat sich die betroffene Ackerfläche auf 8000 Hektar vervierfacht. In Deutschland geht der Saatgut-Hersteller Bayer von bis zu 2000 Hektar Rapsäckern mit Gentech-Pflanzen aus, die bis spätestens Ende März umgebrochen werden müssen.

Vergangenes Jahr waren – wie berichtet - 598 Säcke einer verunreinigten Partie Winterraps der Monsantomarke Dekalb in insgesamt zehn Bundesländer verkauft worden. Darin waren rund 0,1 Prozent der gentechnisch veränderten Rapslinie GT73 gefunden worden, die gegen den Unkrautvernichter Glyphosat resistent ist. Sie darf in der Europäischen Union nicht angebaut werden. Seit Ende 2018 sind die Behörden und der Mutterkonzern Bayer dabei herauszufinden, wo wieviel von diesem Raps ausgesät wurde. Da die Überwachung der Gentechnik Länderaufgabe ist, scheint es schwierig, sich einen bundesweiten Überblick zu verschaffen. Insgesamt 70 deutsche Landwirte haben den Raps gekauft, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute auf Anfrage mit. Sie verteilen sich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, wobei die drei letzten laut BVL besonders betroffen sind. So wurden nach Angaben des Agrarministeriums allein 180 Säcke verunreinigte Rapssaat in Sachsen-Anhalt verkauft.

Die Landesbehörden haben die Landwirte aufgefordert, ihre Rapsfelder vor der Blüte umzubrechen, damit die gentechnisch veränderten Pflanzen sich nicht vermehren können. Außerdem wurden laut BVL unterschiedliche Anbauverbote erlassen, die mindestens bis 1. Juli 2019 gelten. Der Bayer-Konzern wies darauf hin, dass nach guter landwirtschaftlicher Praxis nur alle drei Jahre auf dem gleichen Feld Raps angebaut werde. Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnte jedoch, Rapssaatgut könne 20 Jahre lang keimfähig im Boden überdauern. Solange bestehe auch das Risiko, dass vereinzelt gentechnisch veränderter Raps keime. „Die zuständigen Behörden der Bundesländer müssen sicherstellen, dass auflaufender Durchwuchsraps vernichtet wird“, forderte Volling.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Bayer Frankreich mitteilte, will der Konzern die betroffenen Bauern mit 2000 Euro pro Hektar entschädigen. Bei einer Fläche von 10.000 Hektar müsste der Konzern damit insgesamt rund 20 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Bayers Konzernzentrale in Leverkusen wollte diese Zahlen jedoch nicht bestätigen. In Frankreich haben laut InfOGM rund 700 Landwirte das Saatgut gekauft. Dort war nach Informationen des Portals im Oktober 2018 die erste Partie Rapssaatgut gefunden worden, die mit Spuren von weniger als 0,1 Prozent GT 73 verunreinigt war. Deutsche Politiker kritisierten daraufhin, dass die Verunreinigung erst nach der Aussaat bekannt wurde. In der Bundesrepublik wird das Saatgut bereits vor der Aussaat untersucht, um zu vermeiden, dass die Saat wieder umgebrochen werden muss.

Allerdings hat das in diesem Fall auch nicht funktioniert. Denn die Bundesländer überprüfen nach einem entsprechenden Handlungsleitfaden üblicherweise nur zehn Prozent des Saatguts auf gentechnische Verunreinigung. Eine Partie der betroffenen Charge Rapssaatgut aus Frankreich wurde dabei nach Auskunft des BVL vor dem 30.9.2018 negativ getestet. Die verunreinigte Partie war jedoch nicht kontrolliert worden. Sie wurde erst untersucht, nachdem die Franzosen den Fund in der Charge gemeldet hatten.

Die fragliche Charge Rapssaat war von der Bayer-Tochter Monsanto in Frankreich aus argentinischem und spanischem Saatgut gemischt worden. Nach einem internen EU-Papier, das dem Portal InfOGM zuerst vorlag, bestand die gesamte Charge aus gut 21.000 Säcken Rapssaatgut. Das entspricht etwa 200 Tonnen. Davon wurden 10.000 Säcke nach Deutschland verkauft und rund 9500 in Frankreich. 8500 Säcke wurden demnach in Deutschland insgesamt ausgesät. Wie das BVL mitteilte, wurden nach Bekanntwerden der Verunreinigung in Frankreich alle Partien dieser Charge kontrolliert. Nur in einer Partie – in diesem Fall 598 Säcke - fand man eine gentechnische Verunreinigung, nämlich mit Raps GT73.

Bayer hat die Produktion des Rapssaatguts in Argentinien nach eigenen Angaben vorläufig ausgesetzt. Bislang scheint unklar, wie die Samen des Raps GT73, der in Argentinien nicht angebaut wird, in das Saatgut gelangen konnten. Bayer wies darauf hin, dass in der Anlage kein gentechnisch verändertes Saatgut aufbereitet werde. GT73-Raps darf nur in Kanada, den USA, Australien und Japan ausgesät werden. Da er in der EU nicht zum Anbau zugelassen ist, gilt hier das Prinzip der Nulltoleranz. Der Import als Lebens- und Futtermittel ist in der EU aber erlaubt. [vef]

08.02.2019 |

Umstritten: Wie (un)sichtbar schneidet die Gen-Schere?

Labor Genomsquenzierung
Genomsequenzierung (Foto: Lawrence Berkeley Nat'l Lab - Roy Kaltschmidt, DNA sample picotiter plate preparation, http://bit.ly/24QkbyR, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0, flickr)

Mit Gen-Scheren wie CRISPR/Cas verändertes Erbgut lässt sich nachweisen, ist der französische Wissenschaftler Yves Bertheau überzeugt. Die Methoden dafür seien aber noch nicht ausgereift, kritisieren staatliche Laborexperten. Im Entwurf eines Berichts an die EU warnen sie, dass mit neuer Gentechnik hergestellte Produkte unerkannt auf den europäischen Markt kommen können.

Gentechnikkonzerne, Pflanzenzüchter und EU-Kommission behaupten bis heute, die Veränderungen durch neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas ließen sich in vielen Fällen nicht von natürlichen Mutationen und herkömmlicher Züchtung unterscheiden. Ohne einen solchen Nachweis könnten diese Verfahren nicht wie herkömmliche Gentechnik reguliert und kontrolliert werden.

Yves Bertheau, pensionierter Forschungsdirektor des staatlichen französischen Agrarforschungsinstituts INRA, ist da anderer Meinung. Er hat für ein neues Fachbuch den Stand der Technik zusammengefasst: „Neue gentechnische Verfahren: Nachweis und Identifizierung der Techniken und der damit hergestellten Produkte“ lautet übersetzt der Titel seines Kapitels. Darin stellt er als erstes klar, dass natürliche Mutationen nur sehr selten vorkämen. Das Erbgut von Pflanzen sei stabil und durch Reparaturmechanismen der Zellen gut geschützt. Schon deshalb seien gentechnisch hervorgerufene Mutationen meist unterscheidbar.

Ausführlich beschreibt Bertheau, dass Eingriffe mit Gen-Scheren unbeabsichtigte Effekte im Erbgut hervorrufen, die er als „Narben“ bezeichnet. Diese Narben würden auch an die folgenden Pflanzengenerationen weitergegeben und könnten nachgewiesen werden, so seine Hypothese. Zudem würden Eingriffe mit Genome Editing eine klare Signatur im Erbgut hinterlassen, die im Prinzip ebenfalls festgestellt werden könne. Der Wissenschaftler kommt zu dem Schluss, dass für die meisten neuen gentechnischen Verfahren der quantitative Nachweis möglich sei, den das EU-Gentechnikrecht voraussetzt. Auch gebe es den notwendigen gesetzlichen und technischen Rahmen, um die Hersteller zu verpflichten, das für den Nachweis notwendige Referenzmaterial zur Verfügung zu stellen. Ist das Referenzmaterial vorhanden und der Ort im Erbgut bekannt, wo die Veränderungen eingebracht wurden, seien diese auch bei Produkten der neuen Gentechnik nachweisbar, versichert Bertheau. Jetzt brauche es nur noch den politischen Willen, das auch umzusetzen.

Denn für eine wirkungsvolle Kontrolle in der Praxis sind noch zahlreiche Hürden zu überwinden. Diese listet ein Bericht auf, den das Europäische Netzwerk der staatlichen Gentechnik-Labore (ENGL) verfasst hat und der dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt. Dem Vernehmen nach soll der Bericht am 20. Februar verabschiedet werden. Er kommt zu dem Schluss, ein Nachweis sei nur möglich, wenn die vorgenommene Erbgutänderung bekannt und eine validierte Nachweismethode vorhanden sei. Zudem brauche es zertifiziertes Referenzmaterial. Die Messmethode müsse den Nachweis in einer Qualität liefern, die auch rechtlichen Auseinandersetzungen standhalte.

Die ENGL-Autoren bezweifeln, dass dies bei gentechnischen Veränderungen, die nur eines oder wenige Basenpaare der DNA betreffen, derzeit möglich sei. Denn auch natürliche oder chemisch ausgelöste Mutationen könnten einzelne Basenpaare verändern. Eine Messmethode müsse dies sicher unterscheiden können. Da die bekannten Methoden das aber nicht könnten, müsse ein entsprechendes Verfahren erst entwickelt werden. Ohne spezifische Nachweismethoden oder für Lebensmittel, bei denen die Genveränderung unbekannt ist, sei eine Marktkontrolle nicht möglich. Deshalb könnten zahlreiche, durch Genome Editing hergestellte Produkte unerkannt auf den Markt kommen.

ENGL hatte der EU-Kommission bereits im April 2017 vorgeschlagen, sich mit Nachweis und Identifikation neuer gentechnischer Verfahren zu beschäftigen. Die Kommission habe diesen Vorschlag damals zurückgewiesen, berichtete das französische Portal infOGM. Erst im Oktober 2018 habe die Kommission dem Netzwerk einen entsprechenden Auftrag erteilt, aus dem der zitierte Bericht resultiert. Im November 2018 erschien ein Papier des EU-Forschungszentrums JRC, das in Absprache mit ENGL erstellt wurde. Auch darin hieß es, Eingriffe mit neuen gentechnischen Verfahren seien höchstens extrem aufwändig nachweisbar.

Angesichts dieser Berichte müsste die EU-Kommission mit Hochdruck dafür sorgen, bestehende Messmethoden zu verbessern und neue zu entwickeln. Doch anscheinend fehlt dazu der politische Wille. InfOGM berichtete von einer gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Agrarausschuss des EU-Parlaments Anfang Januar. Dort habe sich die EU-Kommission einmal mehr auf die Position zurückgezogen, dass nicht unterscheidbar sei, durch welches Verfahren eine Mutation im Erbgut hervorgerufen wurde. Sie werde in dieser Amtsperiode keine neuen Vorschläge zum Gentechnikrecht vorlegen, teilte die Kommission mit. Mittelfristig brauche es jedoch ein Regelungssystem, „das mit den wissenschaftlichen Entwicklungen auf der einen Seite und den Normen für Innovation, Wettbewerb und Sicherheit auf der anderen Seite Schritt halten kann“. Dazu wolle sie eine offene Debatte mit allen Beteiligten führen. [lf/vef]

21.01.2019 |

35.000 Menschen demonstrieren in Berlin für Reform der Agrarpolitik

FotoDemo
Abschlusskundgebung der Demo (Foto: Nick Jaussi/www.wir-haben-es-satt.de)

Tausende haben am Samstag in Berlin für eine gerechte und ökologischere Landwirtschaft ohne Gentechnik demonstriert. Angeführt von 171 Bäuerinnen und Bauern mit ihren Traktoren zogen rund 35.000 Menschen unter dem Motto „Der Agrarindustrie den Geldhahn abdrehen!“ vom Brandenburger Tor zum Ort der Agrarministerkonferenz und durch das Regierungsviertel.

Die aus ganz Deutschland angereisten Teilnehmer protestierten bei eisigen Temperaturen und anfangs strahlendem Sonnenschein für konsequenten Klima- und Naturschutz, mehr Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe, artgerechte Tierhaltung, ein Ende der Dumping-Exporte, gerechten Welthandel und gesundes Essen ohne Pestizide und Gentechnik für alle. Plakate mit der Aufschrift „Summ Summ Summ... Ohne Vielfalt komm ich um“ oder „Insekten schützen, Pestizide stoppen“ wandten sich gegen den Verlust der Artenvielfalt. Andere Demonstranten forderten „Faire Preise für Landwirte“, „Tiere auf die Weide“ oder machten auf das Verschwinden kleiner Höfe aufmerksam. Viele von ihnen waren als Bienen, Schweine oder Kühe verkleidet. Aufgerufen zu der Demo hatte „Wir haben es satt!“, ein breites Bündnis von mehr als 100 Umwelt-, Verbraucher-, Landwirtschafts- und Entwicklungsorganisationen. Der Protestzug findet schon seit 2011 jedes Jahr zum Auftakt der Agrarmesse Grüne Woche und der internationalen Agrarministerkonferenz in Berlin statt.

Das Demonstrationsbündnis fordert von der Bundesregierung die längt überfällige Agrarwende. Die aktuelle Reform der EU-Agrarpolitik bietet dazu eine Chance, denn hier kann die Bundesregierung mitentscheiden, welche Art der Landwirtschaft künftig durch Steuergelder finanziert wird. „Mit den über sechs Milliarden Euro, die Deutschland jedes Jahr an EU-Agrargeldern verteilt, muss der umwelt- und tiergerechte Umbau der Landwirtschaft gefördert werden”, sagt „Wir haben es satt!“-Sprecherin Saskia Richartz. In Deutschland werden jährlich 6,3 Milliarden Euro an EU-Agrargeldern ausgezahlt. Mehr als drei Viertel sind pauschale Subventionen je Hektar Fläche. „Agrarministerin Klöckner klammert sich an die pauschalen Flächensubventionen wie ihre Vorgänger ans Ackergift Glyphosat“, fügt sie hinzu. „Der Agrarindustrie immer weiter Milliarden in den Rachen zu stopfen ist agrar- und klimapolitischer Irrsinn. Wir fordern: Umverteilen jetzt!” Die 3.300 flächengrößten Betriebe erhalten eine Milliarde Euro im Jahr, während die kleinsten 200.000 Bauernhöfe sich knapp 700 Millionen teilen müssen.

Im Vorfeld der Demo hatten die 171 Bauern, die mit ihren Traktoren aus dem ganzen Bundesgebiet angereist waren, eine Protestnote an die 70 versammelten Agrarminister aus aller Welt übergeben. Diese nahm Bezug auf das Kernthema der Agrarministerkonferenz: die Digitalisierung in der Landwirtschaft. „Wir möchten bei Ihnen in Erinnerung rufen, dass bäuerliche Erfahrungen und bäuerliches Wissen ein Schatz sind, den es zu erhalten und zu schützen gilt. (...) Digitalisierung kann den Austausch von Wissen und Informationen sowie die Vernetzung der Erzeuger*innen wesentlich vereinfachen und zu massiver Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft führen“, schreiben sie. „Damit es aber zu keinem Missbrauch dieses Wissens und dieser Informationen kommt, braucht es hier klare und verbindliche internationale Regeln im Rahmen der Vereinten Nationen.“ Sie forderten die Agrarminister auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit nicht multinationale Konzerne die Rechte erhalten, um Daten und Informationen, z.B. über Klima, Genetik oder Böden, exklusiv zu nutzen und zu bestimmen, wie die (digitale) Landwirtschaft der Zukunft aussieht. Quelle: Weltagrarbericht/abe