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27.11.2018 | permalink
EU-Berater empfehlen: Gentechnikrecht ändern
Die obersten wissenschaftlichen Berater der EU-Kommission haben ihr empfohlen, das Gentechnikrecht zu überarbeiten. EU-Forschungskommissar Carlos Moedas zeigte sich angetan.
Im Rahmen ihres Scientific Advice Mechanism (SAM) hat die EU-Kommission eine Gruppe von sieben Wissenschaftlern zu ihren Chef-Beratern ernannt. Diese haben ein Papier vorgelegt, in dem sie empfehlen, die bestehende Gentechnik-Richtlinie zu überarbeiten. Dabei sollten im Hinblick auf die Verfahren des Genome Editing der Stand des Wissens und wissenschaftliche Belege berücksichtigt werden. Denn aus Sicht dieser Wissenschaftler ist Genome Editing sicherer als klassische Mutationsverfahren, die bisher in der Pflanzenzüchtung verwendet wurden. Sie verweisen darauf, dass sich diese gentechnischen Eingriffe nur schwer bis gar nicht nachweisen ließen. Zudem würde die Anwendung des Gentechnikrechts zu aufwendigen Zulassungsprozeduren führen, die Investoren abschrecken, die Forschung behindern und die Vermarktung gen-editierter Lebensmittel begrenzen.
Die Haltung der EU-Berater ist nicht neu. Sie hatten bereits im Mai 2017 einen Bericht über neue gentechnische Züchtungsverfahren veröffentlicht und dabei vor allem die von Anwendern und Befürwortern der neuen Verfahren behaupteten Vorteile hervorgehoben. In der Pipeline von EU-Beratern sind noch zwei weitere Papiere: The European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) arbeitet zur Zeit an den ethischen Aspekten der neuen Gentechnik-Verfahren. Die EGE hatte sich 2016 kurz zu Genome Editing in der menschlichen Keimbahn geäußert und zu sorgfältigen Diskussionen geraten, die sich nicht nur auf Risiko-Nutzen-Erwägungen beziehen dürften, sondern auch andere Aspekte wie Gerechtigkeit, Gleichheit und menschliche Würde betrachten müssten. Das Europäische Netzwerk der Gentechnik-Labore verfasst derzeit zusammen mit dem Forschungszentrum der Kommission ein Papier, das sich detailliert mit der Nachweisbarkeit von Genome Editing beschäftigt.
EU-Forschungskommissar Carlos Moedas betonte das „enorme Potential“ der neuen gentechnischen Verfahren, „die menschliche Gesundheit zu verbessern und die Umwelt zu erhalten“. Gebraucht werde ein Regelwerk, das ein hohes Schutzniveau gewährleiste und gleichzeitig solche Innovationen möglich mache. Das Papier der Berater enthalte wertvolle Hinweise für „unsere Überlegungen für eine zukünftige Überprüfung der Regelung“. Diese Überprüfung soll erreichen, dass das Gesetz mit dem Stand der Wissenschaft gleichziehen kann (Im Original: „so that our laws can keep up with our labs“). Etwas zurückhaltender äußerte sich sein für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kollege Vytenis Andriukaitis. Er betonte neben dem wissenschaflichem Fortschritt auch, dass die EU die höchsten Standards der Lebensmittelsicherheit habe. „Ich ermutige deshalb zu einer breit angelegten Diskussion darüber, wie die Gesellschaft als Ganzes mit solchen Themen wie Genome Editing umgehen soll“, sagte Andriukaitis. [lf]
- EU-Kommission: Commission’s Chief Scientific Advisors publish statement on the regulation of gene editing (13.11.2018)
- Statement by the Group of Chief Scientific Advisors: A Scientific Perspective on the Regulatory Status of Products Derived from Gene Editing and the Implications for the GMO Directive (13.11.2018)
- European Group on Ethics in Science an New Technologies: Statement on Gene Editing (2016)
- Infodienst: EU-Berater betonen Vorteile neuer Züchtungsmethoden (04.05.2017)
07.11.2018 | permalink
Patent auf konventionell gezüchteten „geköpften Brokkoli“ widerrufen
Das Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene Patent auf den „geköpften Brokkoli“ aus herkömmlicher Züchtung widerrufen. Das teilte heute das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ mit, dessen Einspruch gegen das Patent nun von Erfolg gekrönt wurde. Das Patent war dem inzwischen von Bayer aufgekauften US-Konzern Monsanto 2013 erteilt worden und erstreckte sich auf einen aufgrund seines höheren Wuchses leichter erntbaren Brokkoli – und zwar das Saatgut, den geernteten (‚geköpften‘) Brokkoli sowie „Brokkolipflanzen, die in einem Brokkolifeld gezogen werden“. Das Bündnis, dem Organisationen von A wie Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bis Z wie Zukunftsstiftung Landwirtschaft angehören, demonstrierte daraufhin 2014 unter dem Motto „Freiheit für den Brokkoli!“ vor dem EPA in München und legte Widerspruch ein. Denn die Erteilung von Patenten auf konventionell, also ohne Gentechnik, gezüchtete Pflanzen verstößt gegen das EU-Patentrecht, das Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gewonnen wurden, untersagt. Das sah das EPA jedoch anders: 2015 entschied seine Große Beschwerdekammer zunächst in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind.
Das Patentamt erteilte daher munter weiter Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Auf Druck der EU und Zivilgesellschaft beschloss das EPA 2017 jedoch neue Regeln für die Auslegung, wonach keine Patente auf Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden dürfen, wenn diese aus üblichen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion hervorgehen. Der jetzige Widerruf stützt sich darauf und schlussfolgert, dass „im vorliegenden Fall die beanspruchten Brokkoli-Pflanzen nur durch ein im Wesentlichen biologischen Verfahren, das Kreuzung und Selektion umfasst, erhalten werden können“. Es ist der erste derartige Widerruf. „Das ist ein wichtiger Erfolg für das breite gesellschaftliche Bündnis gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Ohne unseren Einsatz wären die Regeln am EPA nicht verändert worden und das Patent wäre immer noch gültig“, erklärte Ruth Tippe von „Kein Patent auf Leben!“. „Die großen Konzerne wie Bayer, Syngenta und BASF sind mit ihrer Strategie gescheitert, die herkömmliche Züchtung von Pflanzen und Tieren über das Patentrecht zu monopolisieren“.
Allerdings gebe es noch immer große Schlupflöcher im Patentrecht, warnt das Bündnis. Denn nach der Neuregelung sind Pflanzen und Tiere patentierbar, bei denen genetische Veranlagungen und zufällige Mutationen identifiziert werden, die für die Züchtung wichtig sind. Das zeigen die Patente auf Gerste und Bier für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken. Die 2016 vom EPA gewährten Patente umfassen Gerstenpflanzen aus konventioneller Züchtung, ihre Verwendung im Brauverfahren sowie das daraus gebraute Bier. Die Patente basieren auf zufälligen Mutationen im Genom der Gerste. Getreidekörner wurden mit Chemikalien in Kontakt gebracht, um eine größere Bandbreite an genetischen Variationen hervorzurufen. Dann wurden daraus spezifische Mutationen, deren Nutzen bereits bekannt war, durch Standardverfahren selektiert. Erst im Oktober 2018 hatte das EPA Einsprüche gegen die Patente zurückgewiesen und diese lediglich eingeschränkt. „Wir sehen den Beginn einer Entwicklung, die eine freie Pflanzenzucht in naher Zukunft unmöglich machen kann. Derartige patentierte Mutationen könnten in jeder Nutzpflanze versteckt sein“, warnte Johanna Eckhardt vom Bündnis. „Hier muss die Politik jetzt erneut aktiv werden“, fordert auch Tippe. (ab)
06.11.2018 | permalink
Staatenbündnis will Hürden für Gentech-Pflanzen im Welthandel abbauen
Die USA haben zusammen mit zwölf anderen Staaten gemeinsame Eckpunkte für die gesetzliche Regulierung neuer gentechnischer Verfahren vorgestellt. Sie wollen Genome Editing in der Landwirtschaft möglichst schnell umsetzen und mögliche „Handelshemmnisse“, sprich strenge Regulierungen, verhindern. Dabei soll die Welthandelsorganisation WTO helfen.
Vorgestellt wurden die Eckpunkte im Rahmen der Welthandelsorganisation, wo sie als Input für die Arbeit des zuständigen Ausschusses dienen sollen. US-Landwirtschaftsminister Sonny Perdue beklagte bei der Präsentation, dass Technologien wie Genome Editing „zu oft durch regulatorische Blockaden ausgebremst werden, die auf Fehlinformationen und politischer Effekthascherei beruhen“. Gemeint – aber nicht ausgesprochen - war damit die EU und die strikte Auslegung des EU-Gentechnikrechts durch den Europäischen Gerichtshof. Perdue lobte seine Verbündeten, dass sie sich zusammen mit den USA unter dem Dach der Welthandelsorganisation zusammengefunden hätten und sich öffentlich für wissenschaftsbasierte Regelungssysteme stark machten, die das riesige Potential dieser neuen Techniken erschließen könnten.
Wichtigstes Ziel der Eckpunkte ist es deshalb, sicherzustellen, dass die Regulierungsansätze für die neuen gentechnischen Verfahren wissenschaftsbasiert und international harmonisiert sein werden. „Regulatorische Assymetrien“ und sich daraus ergebende Handelshemmnisse sollen vermieden werden. In ihrem Papier begründen die Staaten dies mit der ihrer Meinung nach herausragenden Bedeutung des Genome Editing für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft. Sie führen auch die Wünsche der Verbraucher nach gesünderen Lebensmitteln an und betonen die Bedeutung des Genome Editing für kleine und mittlere Unternehmen.
Das „Internationale Statement zur landwirtschaftlichen Anwendung von Präzisions-Biotechnologie“ genannte Papier entstand auf Betreiben amerikanischer Staaten, die gentechnisch veränderte Pflanzen in großem Stil anbauen: USA, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Kanada. Unterschrieben haben es auch Australien, Jordanien, Vietnam, Kolumbien, Guatemala, Honduras und die Dominikanische Republik. Unterstützung kam ebenfalls von der Wirtschaftsunion der westafrikanischen Staaten.
Der Versuch der USA und anderer amerikanischer Staaten, die Gentechnik-Regulierung der EU über die Welthandelsorganisation auszuhebeln, ist nicht neu. Bereits 2003 beklagten sie sich bei der WTO offiziell über die Zulassungspraxis der EU. Sie sahen darin ein de facto Moratorium für Neuzulassungen von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln. Der Konflikt zog sich einige Jahre lang hin und führte dazu, dass die EU ihre Zulassungspraxis für den Import von GVO als Lebens- und Futtermittel beschleunigte und gegen nationale Anbauverbote vorging. Der Streit mit Argentinien und Kanada wurde 2009 und 2010 beigelegt und ein ständiger Dialog etabliert. Im Streit mit den USA herrscht seit Jahren Funkstille. [lf]
- US-Landwirtschaftsministerium: WTO Members Support Policy Approaches to Enable Innovation in Agriculture (02.11.2018)
- WTO: International Statement on Agricaltural Applications of Precision Biotechnology (30.10.2018)
- WTO: Dispute Settlement DS291: European Communities — Measures Affecting the Approval and Marketing of Biotech Products
- Infodienst: USA wollen für Export von Gentech-Pflanzen kämpfen (07.09.2017)
25.10.2018 | permalink
Versteckte Gesundheitsgefahren: Ein Gentech-Entwickler packt aus
Ein überzeugter Gentechnik-Ingenieur bekommt nach 15 Jahren Zweifel an seiner Arbeit und steigt aus. Fünf Jahre hält er still, doch jetzt warnt er öffentlich vor möglichen Gesundheitsgefahren der Produkte, die er selbst entwickelt hat: Gentech-Kartoffeln.
Caius Rommens begann seine Gentechniker-Karriere bei Monsanto und wechselte 2001 zum Unternehmen J.R. Simplot, einem der größten Kartoffelverarbeiter der USA. Dort entwickelte er gentechnisch veränderte Kartoffeln, darunter einige Sorten, die keine braunen Flecken bekommen. Diese sind inzwischen in den USA, Kanada und Japan als Lebensmittel zugelassen. 2013 verließ Rommens das von ihm geleitete Entwicklungslabor bei Simplot und arbeitet seither als konventioneller Kartoffelzüchter. Die wachsenden Zweifel an seiner Arbeit beschreibt er in dem kürzlich in den USA erschienenen Buch Pandora’s Potatoes und parallel dazu in mehreren ausführlichen Interviews.
Darin kritisiert Rommens Behörden wie die US-amerikanische Lebensmittelbehörde FDA, die seine Kartoffeln nur auf der Grundlage von Firmenangaben zuließen. „Natürlich war ich voreingenommen. Ich war überzeugt davon, dass meine Kartoffeln perfekt waren“, sagte Rommens dem Portal Sustainable Pulse. Er verglich sich und seine Kollegen mit glücklichen Eltern, für die ihr Baby das Größte ist. Neben dieser emotionalen Befangenheit gebe es noch den wirtschaftlichen Druck, erfolgreich zu sein. „Wir haben unsere Gentech-Kartoffeln getestet, um ihre Sicherheit zu bestätigen, nicht, um sie in Frage zu stellen.“ Deshalb habe man mit den Zulassungsunterlagen Massen an unwichtigen Daten abgeliefert, aber unbeabsichtigte Effekte kaum erwähnt.
Einer dieser Effekte sei, dass Gentech-Knollen ohne braune Flecken Giftstoffe entwickeln, die schädlich für die menschliche Gesundheit seien, sagte Rommens dem Portal GMWatch. Das resultiere daraus, dass die vorgenommene gentechnische Veränderung zu unerwünschten Nebeneffekten führe. Diese seien im Labor oft kaum festzustellen, sondern zeigten sich erst, wenn die gv-Pflanzen im Freiland angebaut würden und dem üblichen Stress ausgesetzt seien. Hinzu komme, dass die braunen Flecken bei normalen Kartoffeln eigentlich eine Warnung seien, diesen Teil der Knolle nicht zu verzehren. Die gentechnische Veränderung verhindere nur das Bräunen, verberge also die verdorbenen Stellen, so dass diese mitgegessen würden – mitsamt den darin enthaltenen Giftstoffen. Aus seiner eigenen Erfahrung heraus plädiert Rommens dafür, die Sicherheit von Gentech-Pflanzen von unabhängigen Wissenschaftlern kontrollieren zu lassen, die darin trainiert sind, unerwünschte Nebeneffekte zu finden.
In einer Reaktion auf Rommens Buch hat sein ehemaliger Arbeitgeber Simplot versucht, ihn als Wissenschaftler zu diskreditieren, mit Verweis auf eine Arbeit von 2004, deren Veröffentlichung er acht Jahre später zurückzog, weil ihm darin ein Fehler unterlaufen war. Rommens konterte, er habe für Simplot mehr als 60 Patente eingereicht und die Gentech-Produkte entwickelt, die das Unternehmen jetzt vermarkte. Die Vorwürfe in dem Buch gingen nicht an das Unternehmen, sondern an ihn selbst als Gentechnik-Entwickler, weil er die Nebenwirkungen der Produkte, die er entwickelte, nicht gesehen habe. [lf]
23.10.2018 | permalink
US-Urteil bestätigt: Glyphosat verursachte Krebs
UPDATE +++ Eine Richterin in Kalifornien hat das Urteil einer Geschworenenjury bestätigt, dass der Unkrautvernichter Glyphosat für die Krebserkrankung eines Hausmeisters verantwortlich ist. Nach Medienberichten lehnte sie den Antrag des Chemiekonzerns Bayer ab, den Prozess neu aufzurollen. Allerdings reduzierte sie die Schadenersatzsumme von knapp 290 Millionen Dollar auf 78 Millionen Dollar.
Bereits nach einer mündlichen Verhandlung am 10. Oktober hatte Richterin Suzanne Ramos Bolanos gesagt, sie finde die von der Jury im August festgelegten 39 Millionen Dollar Ersatz für persönlichen Schaden (etwa Verdienstausfall, Arztkosten und Schmerzensgeld) und 250 Millionen Dollar Strafschadenersatz für den am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankten Kläger zu hoch. Da der Strafschadenersatz unverhältnismäßig sei, reduzierte sie ihn nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters am Montag (Ortszeit) auf 39 Millionen Dollar. Bolanos erklärte, die kalifornische Verfassung erlaube keine höhere Strafzahlung. Kläger Dewayne Johnson, der nicht mehr lange zu leben hat, muss bis zum 7. Dezember mitteilen, ob er diesen Richterspruch akzeptiert. Andernfalls muss der Schadenersatz in einem neuen Prozess festgelegt werden. Bayer hat bereits angekündigt, in der nächsten Instanz vor dem California Court of Appeal dafür streiten zu wollen, dass das ganze Verfahren neu aufgerollt wird. Der Konzern bestreitet ein erhöhtes Krebsrisiko durch Glyphosat. Experten rechnen mit einem Urteil frühestens in zwei Jahren.
Ursprünglich hatte Richterin Bolanos dem Antrag des Chemiekonzerns auf einen neuen Prozess am 10. Oktober vorläufig stattgegeben. Damals hatte sie gesagt, sie teile die Entscheidung der Geschworenenjury nicht. Sie hatte das zum einen damit begründet, dass die Klägerseite keine „klaren und überzeugenden Beweise“ für vorsätzliches Fehlverhalten von Monsanto vorgelegt habe. Außerdem sei fraglich, ob Roundup wirklich die Ursache für Johnsons Krebs sei, und die ihm persönlich zugesprochene Entschädigung in Höhe von 34 Millionen Euro angemessen sei. Der 46-jährige Dewayne Johnson hatte als Platzwart eines Schulzentrums über mehrere Jahre mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Round Up der Bayer-Tochter Monsanto gearbeitet, bevor er erkrankte.
Wie der San Francisco Chronicle berichtet, hatten nach Bolanos‘ Äußerungen am 10. Oktober mehrere Geschworene an sie appelliert, die einmütige Entscheidung der Jury zu respektieren. Ein Mitglied schrieb ihr, die Jury habe sich im Verfahren strikt an die Erläuterungen und Vorgaben der Richterin gehalten. Sollte diese jetzt die Entscheidung kassieren, „würde das unser Rechtssystem schwächen und mein Vertrauen in dieses System erschüttern.“ Im US-Recht wird der Prozess vor einer Laien-Jury von einer Berufsrichterin geleitet, die den Geschworenen auch Leitfragen für die Verhandlung an die Hand gibt. Am Ende muss die Richterin den Spruch der Jury bestätigen oder ihre Einwände geltende machen. Wie das Handelsblatt berichtet, kann sie die Entscheidung der Jury aber nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder kippen. Normalerweise beschränkt sich ihre Kontrolle auf die Verhältnismäßigkeit. Die Jury war nach mehreren Verhandlungstagen im Sommer zu dem Ergebnis gelangt, dass Johnsons Krebserkrankung durch das glyphosathaltige Herbizid Roundup der Bayer-Tochter Monsanto verursacht worden war, und dass der Konzern um die Krebsgefahr seines Produktes wusste und sie verheimlichte.
Für Bayer geht es um Milliarden. Nach Angaben des Chemiekonzerns machen aktuell 8.700 US-Bürger Roundup für ihre Krebserkrankung verantwortlich. Da die Klage von Dewayne Johnson wegen seines schlechten Gesundheitszustands vorgezogen wurde, hat sie Modellcharakter für die folgenden Verfahren. Diese wurden in Sammelklagen zusammengefasst. Die nächsten Jury-Verhandlungen sind für den 5. Februar 2019 in St. Louis und für den 25. Februar 2019 in San Francisco terminiert.
Wegen des enormen finanziellen Risikos reagiert die Börse sehr empfindlich auf die Entscheidungen der Gerichte. Schon der Spruch der Jury Anfang August hatte den Kurs der Bayer-Aktie massiv einbrechen lassen. Nachdem Richterin Bolanos angekündigt hatte, den Prozess möglicherweise neu aufzurollen, stieg der Kurs der die Bayer-Aktie um zeitweise fünf Prozent. Heute nun wieder die Kehrtwende: Kurz nach Börseneröffnung brach die Bayer-Aktie um mehr als 8,3 Prozent ein und war damit der schlechteste Wert im Dax.
Auch auf längere Sicht scheint dem Papier die Übernahme von Monsanto nicht gut zu bekommen. Nach Bayers Beschluss im September 2016, den amerikanischen Saatgutgiganten zu kaufen, stieg die Aktie zwar bis Mitte 2017 von 85 auf 120 Euro. Doch seit die mit Monsanto im Juni 2018 eingekauften Risiken immer deutlicher werden, geht es bergab. Heute liegt der Kurs der Bayer-Aktie bei knapp 70 Euro. Nach Angaben des Portals finanzen.net ist der Börsenwert des Chemiekonzerns seit der Jury-Entscheidung im August um mehr als 20 Milliarden Euro abgesackt. Aktuell liegt er noch bei rund 66 Milliarden Euro. „Die Monsanto-Übernahme entpuppt sich immer mehr als schwere Bürde für die Glaubwürdigkeit des einstigen Gesundheitskonzerns“, analysiert der Glyphosat-Experte der Grünen im Bundestag, Harald Ebner. „Jetzt rächt sich, dass Bayer den Beipackzettel zu Risiken und Nebenwirkungen der bitteren Pille Monsanto vor dem Schlucken ignoriert hat." Er fordert den Konzern auf, das Urteil zu akzeptieren, auf die Geschädigten zuzugehen und die Glyphosatrisiken gründlich zu untersuchen. [vef/lf]
- Superior Court of the State of California: Johnson vs. Monsanto, Tentative Ruling (10.10.2018)
- Webseite von Dewayne Johnsons Anwaltskanzlei mit detaillierten Infos zum Prozessverlauf und Links zu Gerichtsdokumenten
- San Francisco Chronicle: Monsanto case: Jurors urge judge not to overturn $289 million award (15.10.2018)
- Reuters: U.S. judge affirms Monsanto weed-killer verdict, slashes damages (23.10.2018)
- Handelsblatt: Warum Bayer-Investoren trotz Strafminderung beunruhigt sind (23.10.2018)
- finanzen.net - Glyphosat-Prozess: Bayer-Aktie bricht ein: US-Richterin will Strafe für Monsanto abmildern (23.10.2018)
- Infodienst: Glyphosat-Urteil: Monsanto soll Krebsopfer 289 Millionen Dollar zahlen (13.08.2018)
- Brief von Jury-Mitglied Robert Howard an Richterin Bolsano (Oktober 2018)
22.10.2018 | permalink
Gene Drives: Die weltweite Agrarbewegung verlangt ein Moratorium
Führende Vertreter der weltweiten Agrarbewegung haben ein Moratorium für Gene Drives gefordert. Im November wollen die Mitgliedsstaaten der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) darüber diskutieren, wie diese Technik kontrolliert werden soll. Auch das Bundesumweltministerium wird dort vertreten sein.
Gene Drives sind Manipulationen am Erbgut, durch die eine bestimmte, vorher gentechnisch eingebaute Eigenschaft in Pflanzen oder Tieren dominant vererbt wird und sich dadurch besonders schnell in einer Population ausbreitet. Das Verfahren könne Arten auslöschen und unterminiere eine nachhaltige und gerechte Landwirtschaft, heißt es in einem Aufruf, den zahlreiche Vertreter von Landwirtschafts- und Entwicklungsorganisationen unterschrieben haben. Sie fordern darin ein weltweites Moratorium für die Freisetzung von Gene Drives und begründen dies mit dem Vorsorgeprinzip.
Über den Stand der Forschungen und die möglichen Gefahren von Gene Drives informiert parallel dazu ein Bericht, den die Heinrich-Böll-Stiftung und die kanadische Umweltorganisation ETC Group herausgegeben haben. Er macht deutlich, dass sich die Entwicklungen nicht auf Moskitos beschränken, die immer wieder als Beispiel in den Medien auftauchen. Wissenschaftler wollen auch Fruchtfliegen, Heuschrecken, pflanzensaugende Käferarten und andere Schädlinge mit Gene Drives ausstatten und damit wildlebende Populationen bekämpfen. Auch Ratten und Mäuse sind bereits Forschungsobjekte für Gene Drives, ebenso Schweine. Bei ihnen soll das Verfahren helfen, gentechnische Veränderungen schneller in der Züchtung zu verankern.
Der Bericht weist darauf hin, dass auch Schädlinge eine wichtige Rolle in Ökosystemen spielen und ihre Auslöschung unvorhersehbare Folgen für das System haben kann. Zudem könnten die mit dem Gene Drive freigesetzten gentechnischen Veränderungen zu unerwarteten Nebeneffekten führen und seien nicht rückholbar. Deshalb fordern die Autoren des Berichts nicht nur ein Verbot aller Freisetzungen von Gene Drives, sondern empfehlen auch, alle Forschungen vorerst auszusetzen. Zuerst brauche es eine breite gesellschaftliche Debatte über diese Technik und klare Regelungen, wie damit umzugehen sei.
Mit solchen Regelungen werden sich die Vertragsstaaten der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) befassen, wenn sie von 17. bis 29. November in Ägypten zusammentreffen. Im Entwurf über die zu fassenden Beschlüsse findet sich auch ein Kapitel über den Umgang mit Gene Drives. Darin sind zwar Vorsorgeprinzip, mögliche Risiken und deren Abschätzung erwähnt, ein Moratorium ist allerdings nicht vorgesehen.
Auf der CBD-Konferenz wird auch das deutsche Bundesumweltministerium vertreten sein. In seiner Antwort auf einen offenen Brief mehrerer Organisationen stellte das Ministerium klar, dass es Freisetzungen von Gene Drives sehr kritisch beurteilt. „Wir setzen uns aus Vorsorgegründen dafür ein, dass in Deutschland und Europa keine Freisetzung von Organismen, die Gene Drive enthalten, erfolgt, solange negative Effekte auf die Biodiversität nicht ausgeschlossen werden können“, schreibt das Ministerium. Und das man sich im Rahmen der CBD für eine Umsetzung des Vorsorgeansatzes einsetze. Das Wort Moratorium kommt in dem Schreiben nicht vor.
Es dürfe weder in der EU noch in anderen Teilen der Welt zu unkontrollierbaren Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen kommen, kommentierte Silvia Bender vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland das Schreiben. „Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung im Sinne des Vorsorgeprinzips mit Nachdruck für ein Moratorium für Gene Drives einsetzt“, sagte sie. [lf]
- ETC Group: Over 200 Global Food Movement Leaders and Organizations Reject Gene Drives (16.10.2018)
- A Call to Protect Food Systems from Genetic Extinction Technology: The Global Food and Agriculture Movement Says NO to Release of Gene Drive (Oktober 2018)
- ETC Group, Heinrich-Böll-Stiftung: Forcing The Farm: How Gene Drive Organisms Could Entrench Industrial Agriculture and Threaten Food Sovereignty (Oktober 2018)
- Die 14. UN-Biodiversitätskonferenz (COP14)
- Draft Decisions for the 14th Meeting of the Conference of the Parties of the Convention on Biological Diversity (01.09.2018)
- Antwort des BMU auf den offenen Brief vom 4. Juli 2018, Gefahren von „Gene Drive“ Organismen (24.09.2018)
- Testbiotech: Gene Drives: Risiken einer unkontrollierten Freisetzung sind zu groß (12.10.2018)
15.10.2018 | permalink
Wissenschaftler warnen vor US-Forschung an Gentech-Biowaffen
Lassen sich mittels infizierter Insekten die Chromosomen von Nutzpflanzen auf den Feldern verändern? Zu dieser Frage wird derzeit im Auftrag des Verteidigungsministeriums in den USA geforscht. Europäische Wissenschaftler warnten im Fachmagazin Science, dass mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse Biowaffen hergestellt werden können.
Schon der Name des Programms des US-Forschungsinstituts DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency) lässt aufhorchen: alliierte Insekten. Der Plan ist, mittels Grashüpfern oder Blattläusen Pflanzenviren auf Tomaten- oder Maispflanzen auf den Feldern zu transportieren. Dort sollen die Viren das Erbgut der bereits wachsenden Pflanzen gentechnisch verändern. Der Knackpunkt ist nun die Art der Veränderung: Sie könnte den Pflanzen zumindest vordergründig nützliche Eigenschaften verleihen wie eine bessere Widerstandskraft gegen Klimaeinflüsse. Sie könnte sie aber auch still und heimlich zerstören.
Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie in Plön sowie der Universitäten Freiburg und Montpellier wiesen jetzt im Fachmagazin Science darauf hin, dass ein solches System relativ leicht manipuliert und als biologische Waffe eingesetzt werden kann. „So könnten Gene beispielsweise funktionsuntüchtig gemacht werden – was in der Regel leichter ist als ihre Optimierung“, erläuterte Guy Reeves vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön. „Das Verfahren muss also nicht einmal weiterentwickelt werden, es reicht aus, es zu vereinfachen, um es als Waffe einsetzen zu können.“ Die Wissenschaftler befürchten, dass das amerikanische Beispiel andere Länder animieren könnte, ebenfalls in solche Forschung zu investieren. Bislang können Forscher das Erbgut von Pflanzen mit den neuen Technologien wie der „Genschere“ CRISPR-Cas (sogenannte Genomeditierung) nur im Labor verändern. Bereits auf dem Acker wachsende Pflanzen gezielt gentechnisch zu verändern, wäre eine neue Dimension. Die Forscher mahnen an, dass dieses Vorgehen öffentlich diskutiert werden muss.
Eine Rechtswissenschaftlerin der Universität Freiburg sieht darin sogar einen möglichen Verstoß gegen das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen. Das Übereinkommen verbietet den 180 Vertragsstaaten die Entwicklung oder Produktion von Toxinen, „die nicht durch Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind“. Nach Darstellung der DARPA sollen die Erkenntnisse aus dem Insect Allies-Programm vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt werden, zum Beispiel um Nutzpflanzen vor Dürre, Frost, Überschwemmung, Pestiziden oder Krankheiten zu schützen. Doch genau das ziehen die Wissenschaftler in Zweifel.
Bereits Ende 2016 hatte die DARPA, die dem Pentagon untersteht, das auf vier Jahre angelegte Forschungsprogramm im Umfang von 27 Millionen US-Dollar öffentlich ausgeschrieben. Mitte 2017 gab nach Angaben des Max-Planck-Instituts das erste von drei Konsortien mehrerer amerikanischer Forschungseinrichtungen seine Teilnahme an dem DARPA-Programm bekannt. Ziel ist, die Technik so weit zu entwickeln, dass sie nach vier Jahren in großem Stil in Gewächshäusern eingesetzt werden kann. [vef]
- Max-Planck-Gesellschaft: Ein Schritt zur biologischen Kriegsführung mit Insekten? (4.10.2018)
- Science: Agricultural research, or a new bioweapon system? (5.10.2018)
- Statement der Managerin des DARPA-Programms Insect Allies zum Science Beitrag (5.10.2018)
- Hintergrundinformationen der Max-Planck-Gesellschaft zu Insect Allies mit umfangreicher Linkliste zum internationalen Medienecho
- DARPA: Broad Agency Announcement Insect Allies (1.11.2016)
08.10.2018 | permalink
Die wahren Kosten von Gentechnik-Soja
Der Anbau von gentechnisch veränderten Sojabohnen in Südamerika ist mit einem „erschreckenden Ausmaß von Umweltschäden und schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit der ländlichen Bevölkerung verbunden.“ Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, den die Organisationen Testbiotech und Germanwatch erarbeitet und vorgelegt haben.
In Brasilien, Argentinien und Paraguay werden auf insgesamt 15,5 Millionen Hektar Fläche Sojabohnen angebaut. Zwei Drittel davon, rund 29 Millionen Tonnen, gehen als Futtermittel in die EU. Die meisten dieser Sojabohnen sind gentechnisch verändert und resistent gegen das Herbizid Glyphosat. Da die Unkräuter inzwischen zunehmend unempfindlich gegen den Wirkstoff werden, werden deutlich mehr Pflanzengifte verspritzt als vor 20 Jahren, heißt es in dem Bericht. Zudem kämen immer giftigere Pestizide wie das in der EU verbotene Paraquat zum Einsatz.
Diese Pestizide werden meist vom Flugzeug aus auf die riesigen Sojafelder gespritzt und vergiften dadurch auch die in den Nähe lebende Bevölkerung. Der Bericht stützt sich dabei auf die Beobachtungen von Ärzten, die in diesen Regionen seit langem praktizieren. Sie registrieren schon seit Jahren eine Anhäufung ungewöhnlicher Krankheitsfälle. „Vermehrt treten insbesondere auf: Symptome von Mangelernährung sowie geschwächter Immunabwehr, angeborene Fehlbildungen, DNA-Schädigungen, Fehlgeburten, psychische und neurologische Erkrankungen, Krebs, Hauterkrankungen, Allergien, Asthma und andere Atemwegserkrankungen, Störungen des Hormonhaushalts, kindliche Entwicklungsstörungen, multiple Sklerose und eine allgemein erhöhte Mortalitätsrate“, listet der Bericht auf. Er erwähnt auch Studien, die zeigen, dass Glyphosat nervengiftig bei Ratten wirkt und Missbildungen bei Amphibien hervorruft.
Über die Umweltschäden des Anbaus schreiben die Autoren: „Nach den für diese Studie ausgewerteten Publikationen geht der Sojaanbau in Argentinien und Brasilien mit massiven Verlusten und Schäden an den Ökosystemen (Urwäldern, Grasland und Feuchtgebieten) einher.“ Sie thematisieren sowohl direkte Umwandlung intakter Ökosysteme in Sojafelder als auch „die durch den Sojaanbau ausgelöste Verdrängung der Viehhalter, die zum Teil ebenfalls in die Urwaldgebiete ausweichen.“ Die Ausbreitung des Sojaanbaus schädige jedoch nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch Wasserhaushalt und Klima. „Die im Ackerbau genutzten Pflanzen sind weniger als Bäume in der Lage, Regen mit den Wurzeln aufzunehmen und über Verdunstungsmechanismen wieder zur Wolkenbildung beizutragen“, erklären die Autoren. Weniger Wolken, weniger Regen. Gleichzeitig würden die Ackerböden schneller austrocknen als Wald oder Savanne und ihre Fruchtbarkeit leide unter dem dauernden Anbau der Sojabohnen und dem Einsatz von Glyphosat.
Trotz der zahlreich vorliegenden Publikationen fehlt es nach Ansicht von Testbiotech und Germanwatch an Konsequenzen: „Es wurden bisher keine umfassenden Versuche unternommen, das Sojaanbausystem in Richtung der Nachhaltigkeitsziele zu gestalten. Es gibt auch keine umfassenden Erhebungen der tatsächlichen Schäden an Mensch und Umwelt“, schreiben die Autoren. Mangelware seien auch Rückstandsmessungen an den importierten Sojabohnen. „Es gibt offensichtlich ganz extreme Belastungen für die Umwelt in den Anbaugebieten und gleichzeitig keine ausreichenden Daten, um die gesundheitlichen Risiken der Verfütterung der Gentechnik-Soja zu bewerten. Diese Produktionsprozesse sind völlig aus dem Ruder gelaufen", lautet das Fazit von Christoph Then von Testbiotech. [lf]
01.10.2018 | permalink
Bericht: Die gentechnische Revolution auf dem Acker bleibt aus
Die großen Gentechnik-Konzerne setzen nach wie vor auf Pflanzen, denen mit Hilfe der klassischen gentechnischen Verfahren Resistenzen gegen Herbizide und Schadinsekten eingebaut wurden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Gen-ethischen Netzwerkes (GeN).
GeN-Mitarbeiter Christof Potthof hat für diesen Bericht die Entwicklungs-Pipelines der wichtigsten Agrar-Konzerne auf Pflanzen untersucht, die mit klassischen Gentechnik-Verfahren hergestellt wurden. Dabei hat er einen klaren Trend festgestellt: „Die Konzerne kombinieren verschiedene mit klassischen gentechnischen Methoden übertragene Eigenschaften in einer Pflanze.“ Dieses Stapeln von Genen – auf englisch stacked events – diene vor allem dazu, Pflanzen mit Toleranzen gegen mehrere Herbizide auszurüsten, schreibt Potthof: „In der Entwicklung sind gentechnisch veränderte Pflanzen, die das Ausbringen von bis zu fünf verschiedener solcher Mittel vertragen sollen.“ Der Grund dafür: Immer mehr Beikräuter wurden ebenfalls unempfindlich gegen einzelne Herbizide wie Glyphosat und können nur noch mit Herbizidcocktails vom Acker gespritzt werden. Schadinsekten haben Resistenzen gegen die von Gentech-Pflanzen produzierten Bt-Toxine entwickelt. Auch hier kombinieren die Konzerne Gene, damit ihre Pflanzen verschiedene Bt-Toxine produzieren und nicht nur eines. Aus der Sicht der Hersteller hätten diese Kombinationen einen weiteren Vorteil, schreibt Potthof: „Weiterer wesentlicher Anreiz für die Entwicklung und bevorzugte Vermarktung von Stacked Events ist, dass sie es den Konzernen ermöglichen, deutlich höhere Preise für das Saatgut zu verlangen.“
Ein Kapitel des Berichts befasst sich mit dürre-toleranten Gentech-Pflanzen, die allerdings in der Praxis kaum eine Rolle spielen: „Die einzige gentechnisch veränderte Pflanze mit einer Trocken-Toleranz, die sich weltweit im kommerziellen Anbau befindet, ist der Event MON87460“, schreibt Potthof. Ob diese Mais-Linie von Monsanto tatsächlich Vorteile im Anbau bringe, sei jedoch umstritten. Die Fachpublikationen zeigten kein klares Bild. Offensichtlich ist, dass die anderen Konzerne in diesem Bereich wenig Fortschritte vermelden konnten. „Wiederholt zeigt sich, dass die gentechnischen Versuche, Trocken-Toleranz in Pflanzen zu übertragen, äußerst begrenzten Erfolg hatten“, heißt es im Bericht. Vermarktet würden hingegen von Pioneer und Syngenta trocken-tolerante Mais-Sorten aus konventioneller Züchtung. Bei Soja und Zuckerrohr gibt es laut Bericht trocken-tolerante gv-Sorten, die jedoch bisher nicht kommerziell vermarktet werden.
Der Bericht listet auch andere Getreide- und Gemüsearten auf, bei denen in einzelnen Ländern der Anbau gentechnisch veränderter Sorten zugelassen ist, von der Kartoffel bis zum Speisekürbis. In den meisten Fällen werden die Zulassungen jedoch nicht oder nur in kleinem Umfang für den Anbau genutzt.
Die Tatsache, dass sich die Gentechnik-Diskussion derzeit vor allem um die mit neuen Gentechnik-Verfahren veränderten Pflanzen drehe, dürfe über eines nicht hinwegtäuschen, schreibt Potthof als Fazit: „Die allermeisten gentechnisch veränderten Pflanzen, die in den nächsten Jahren weltweit auf den Markt kommen werden, sind mit Methoden der klassischen Gentechnik verändert worden.“ [lf]
26.09.2018 | permalink
Gene Drive löscht im Laborversuch Moskito-Population aus
UPDATE +++ Einem Wissenschaftler-Team des Londoner Imperial College ist es erstmals gelungen, einen im Käfig gehaltenen Moskitobestand mithilfe gentechnischer Veränderungen und einem Gene Drive als Beschleuniger auszurotten. Das zeigt, wie effektiv und gefährlich diese neue Technik ist, die in Westafrika angewandt werden soll.
Gene Drives sind Manipulationen am Erbgut, durch die eine bestimmte, vorher gentechnisch eingebaute Eigenschaft, in Pflanzen oder Tieren dominant vererbt wird und sich dadurch besonders schnell in einer Population ausbreitet. Sie werden bisher nur im Labor erprobt, insbesondere bei Stechmücken, die gefährliche Krankheiten übertragen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Bestände mit der Zeit eine gewisse Resistenz entwickeln und die – für sie meist tödliche gentechnische Veränderung – umgehen.
Den Londoner Wissenschaftlern ist es nun gelungen, diese Resistenzentwicklung zu vermeiden. Dazu änderten sie einen kleinen Abschnitt des Gens, das bei den Mücken regelt, welches Geschlecht aus dem Ei schlüpft. Dort bauten sie eine Erbinformation ein, die die Weibchen steril macht und verknüpften sie mit einem Gene Drive. Innerhalb von sieben bis elf Generationen ging die Zahl der von den Weibchen gelegten Eier gegen Null und der Bestand erlosch. Dass die Tiere keine Resistenz entwickelten, erklärten die Forscher mit der Natur des Gens, in das sie Sterilität und Gene Drive einbauten. Es handelt sich dabei um ein Gen, dessen DNA-Sequenz im Laufe der Evolution stabil blieb, also gut vor Mutationen geschützt war. Dadurch gibt es im Erbgut der Tiere keine ähnlich gebauten Kopien, die seine Funktion übernehmen und damit den Gene Drive aushebeln könnten. Sie würden nicht behaupten, dass das ausgewählte Gen resistenzsicher sei, schreiben die Forscher. Auf jeden Fall sei es ein klarer Vorteil, bei der Installation von Gene Drives auf solche stark geschützten Gene zu setzen.
Die Molekularbiologin Ricarda Steinbrecher von der Organisation EcoNexus weist in einem Kommentar auf die Risiken einer solchen Strategie hin. Das verwendete geschützte Gen komme in allen 16 Arten von Anopheles-Mücken vor. Es sei bekannt, dass zwischen den verschiedenen Arten ein Erbgutaustausch stattfinde, schreibt Steinbrecher und schließt daraus, dass ein in geschützten Genen versteckter Gene Drive sich über mehrere Arten ausbreiten und sie ausrotten kann: „Diese neue Strategie fügt einem bereits als Hochrisikotechnologie eingeschätzten Verfahren eine Extraportion Risiken und Bedenken hinzu.“
Dabei ist die Gefahr groß, dass diese Gene Drive Moskitos in den nächsten Jahren unter unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen tatsächlich freigesetzt werden – in Burkina Faso. Denn die Forschungen des Imperial College werden maßgeblich von der Gates Stiftung finanziert und sind in deren Projekt Target Malaria eingebunden, das in den afrikanischen Staaten Mali, Uganda und Burkina Faso mit Hilfe der Gentechnik die Malaria bekämpfen will. In diesem Sommer hat die Regierung von Burkina Faso dem Projekt die Freisetzung von Stechmücken erlaubt. Den Anfang sollen Mücken machen, die gentechnisch so verändert wurden, dass die Männchen steril sind – noch ohne Gene Drive. Dieses Experiment sei eigens dazu gedacht, Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen, berichtete die Media-Plattform Telesur: „Sollte das Vertrauens-Experiment erfolgreich sein, könnten sie spezielle Gene Drive Moskitos freisetzen, hoffen die Wissenschaftler aus Burkina Faso, zusammen mit den Teams aus Mali und Uganda.“ [lf]
UPDATE mit Infos über den möglichen Einsatz dieser Mücken in Burkina Faso
- Kyros Kyrou et al: A CRISPR–Cas9 gene drive targeting doublesex causes complete population suppression in caged Anopheles gambiae mosquitoes, Nature Biotechnology (24.09.18)
- Ricarda Steinbrecher: Gene drives breakthrough needs urgent restraint (24.09.18)
- Telesur: 1st in Africa, Burkina Faso OKs Release of Modified Mosquitoes (06.09.18)
- African Center for Biodiversity: GM mosquitoes in Burkina Faso (Februar 2018)
- Infodienst: US-Militär und Gates Stiftung drängen auf Gene Drives (12.12.2017)