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12.04.2018 | permalink
Baysanto: USA und Russland wohl einverstanden
Fast 20 der rund 30 relevanten Kartellbehörden hat Bayer inzwischen im Boot. Und die Einkaufsliste des Chemiekonzerns BASF wird immer länger. Nach dem Willen der US-Wettbewerbshüter soll BASF nun noch das Geschäft mit der digitalen Landwirtschaft von Bayer erwerben, damit die Leverkusener den amerikanischen Saatgutgiganten Monsanto übernehmen dürfen.
Nach Medienberichten vom Mittwoch werde das US-Justizministerium damit wohl grünes Licht geben für die größte Firmenübernahme der Nachkriegsgeschichte. Ein Bayer-Sprecher bestätigte das Verkaufsangebot an BASF, äußerte sich aber nicht zum Stand des Genehmigungsverfahrens in den USA. Der EU-Wettbewerbskommissarin hatte es für ihre Zustimmung im März noch ausgereicht, dass BASF nur eine Lizenz für Bayers Digital-Farming bekommt. Nach dem Willen der US-Behörden soll Bayer nun umgekehrt Lizenznehmer bei ihrem Käufer BASF werden.
Mit den agrarspezifischen IT-Plattformen, die Bayer und Monsanto beide entwickeln, können Landwirte ihre kompletten Betriebe digital steuern. Anhand riesiger Datenmengen zu Rahmenbedingungen wie Wetter oder Bodenbeschaffenheit werden Bedarf und Einsatz von Wasser, Saatgut, Dünger und Spritzmitteln berechnet und umgesetzt. So können die Konzerne ihr IT-Angebot direkt auf ihr Warenangebot abstimmen – von gentechnisch verändertem Saatgut bis zum Pestizid. Es entsteht eine computergestützte Rundumversorgung mit der Gefahr maximaler Abhängigkeit der Landwirte vom jeweiligen Konzern. Künftig werden dann wohl Bayer mit der Monsanto-Plattform und BASF mit der ehemaligen Bayer-Plattform auf IT-Kundenfang gehen.
Schließlich hat sich die Einkaufsliste von BASF um eine Reihe von Mitteln zur Saatgutbehandlung verlängert, teilte Bayer mit. Dafür steht NemaStrike, ein Bodeninsektizid von Monsanto, dessen Verkauf die EU gefordert hatte, nicht mehr auf der Liste. Auf Wunsch der EU enthält sie aber bereits Bayers Raps-, Soja- und Baumwollsaatgut, das Gemüsegeschäft sowie das weltweite Geschäft mit dem Unkrautvernichter Glufosinat-Ammonium. Der Preis für den Großeinkauf von BASF wurde bislang auf mehr als sechs Milliarden Euro beziffert. Was durch die US-Bedingungen noch hinzukommen wird, ist nicht bekannt.
Diese Verkaufsliste an BASF wird aktuell von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager noch abschließend geprüft. Ende kommender Woche will sie das Ergebnis verkünden. Wie proplanta.de berichtete, soll auch Russland der Megafusion in Kürze zustimmen. Bayer hat weiterhin das Ziel, Monsanto noch in diesem Quartal für mehr als 49 Milliarden Euro zu übernehmen und damit zum weltweit größten Anbieter für Saatgut und Pestizide aufzusteigen. Die Börse hat schon begonnen zu feiern. [vef]
11.04.2018 | permalink
Symposium: Agrarökologie im großen Stil für Agrar- und Ernährungswende
Die Agrarökologie erntet immer mehr Beachtung – nicht zuletzt, da eine Vielzahl von Positivbeispielen aus aller Welt das enorme Potenzial agrarökologischer Methoden belegen. Sie muss jedoch weiter gefördert und ausgeweitet werden, damit eine Transformation der Ernährungs- und Agrarsysteme und das Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gelingt. Das ist eine der Hauptbotschaften, die vom 2. Internationalen Agrarökologiesymposium ausgeht, das vom 3. bis 5. April in Rom stattfand. Das wachsende Interesse an Agrarökologie zeigt der Andrang auf der Veranstaltung: Über 700 Teilnehmende aus aller Welt tummelten sich bei der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), darunter Vertreterinnen und Vertreter von 72 Regierungen, 350 zivilgesellschaftlichen Gruppen und sechs UN-Organisationen.
Vorausgegangen war 2014 ein erstes Symposium zum Thema Agrarökologie bei der FAO, gefolgt von einer Reihe regionaler Treffen. Während FAO-Generalsekretär José Graziano da Silva 2014 noch davon sprach, dass mit dem ersten Forum „ein Fenster für die Agrarökologie in der Kathedrale der Grünen Revolution” geöffnet worden sei, steht nun der nächste Schritt an: „Es ist an der Zeit für eine Umsetzung der Agrarökologie im großen Stil“, sagte da Silva letzten Donnerstag in seinen Schlussbemerkungen. „Es ist uns gelungen, nicht mehr nur darüber zu reden, was Agrarökologie ist, sondern wir haben nun genaue Programmziele, die in den nächsten paar Jahren erreicht werden sollen und zudem eine starke Unterstützung seitens der Zivilgesellschaft und jener Regierungen, die hart daran gearbeitet haben, dass dieses Symposium ein Erfolg wird.“
Der Vorsitzende des diesjährigen Symposiums, Braulio Ferreira de Souza Dias, fasste am Ende der Veranstaltung zusammen, warum der Agrarökologie eine Schlüsselrolle bei der Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen zukommt: Sie biete viele Vorteile und trage etwa zur Verbesserung der Ernährungssicherheit, Diversifizierung der Lebensmittelproduktion, Bewahrung von natürlichen Ressourcen, Biodiversität und Ökosystemfunktionen, Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit, Anpassung an den Klimawandel und dessen Abschwächung und zur Bewahrung traditioneller Wissenssysteme bei. Doch trotz vieler positiver Erfahrungen mit agrarökologischen Methoden in allen Weltregionen mangele es wichtigen Entscheidungsträgern immer noch an Bewusstsein für das Potenzial der Agrarökologie für die Bewältigung vieler Herausforderungen und das Erreichen der SDGs. Der Vorsitzende präsentierte auch seine Vision für die Ausweitung der Agrarökologie sowie eine To-Do-Liste für alle Akteure. Regierungen forderte er dazu auf, den Rahmen für die Förderung von Agrarökologie zu schaffen und „perverse Anreize“ für nicht nachhaltige Landwirtschaft abzuschaffen. „Es ist entscheidend, dass rechtliche und politische Rahmenbedingungen auf eine Art und Weise geschaffen werden, die einen echten Wandel hin zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen auf der Basis von Agrarökologie sicherstellt und die Rechte von Bauern und ihr Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land, Wasser und Saatgut respektiert, schützt und gewährleistet.“
In seiner Zusammenfassung forderte Dias die FAO auf, einen ausführlichen 10-Jahres-Aktionsplan für Agrarökologie zu entwickeln und mit der Umsetzung der „Scaling up Agroecology Initiative“ zu beginnen, die auf dem Symposium an den Start ging. In einem 17-seitigen Dokument wurde die Initiative vorgestellt und dargelegt, welche Rolle die Agrarökologie für die Agenda 2030 spielen kann, welche Stolpersteine einer Ausweitung im Wege stehen könnten und welche Chancen sie bietet, was die Kernarbeitsbereiche der Initiative sein werden und wie es der Initiative durch die umfassende Zusammenarbeit eines breiten Spektrums an Akteuren und Institutionen gelingen kann, die Agrarökologie im großen Stil zu verbreiten. FAO-Chef da Silva betonte auch, dass in diesem Prozess Kleinbauern weiterhin eine zentrale Rolle spielen müssen: „Wenn wir von Agrarökologie sprechen, geht es nicht um rein technische Fragen. Ich möchte den sozialen Aspekt unterstreichen: Wenn wir also sagen, dass wir die Rolle der Agrarökologie in der Arbeit der FAO verstärken werden, bedeutet dies, dass wir die Rolle von Familienbetrieben und Kleinbauern, Fischern, Viehhaltern, Frauen und der Jugend stärken werden.“ Na dann los geht's! (ab)
06.04.2018 | permalink
IPBES: Intensivierung der Landwirtschaft in Europa heizt Artensterben an
Die Artenvielfalt in Europa und Zentralasien nimmt weiter ab. Landnutzungsänderungen sind die Hauptursache für den Verlust an Biodiversität und Ökosystemdienst-leistungen. Aber auch schädliche Subventionen haben die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben und so den Biodiversitätsverlust beschleunigt. Das ist die Botschaft des Regionalberichts für Europa und Zentralasien, der vom Weltbiodiversitätsrat IPBES Ende März veröffentlicht wurde – neben drei weiteren Berichten für Amerika, Asien und Pazifik sowie Afrika. Mehr als 550 Experten aus über 100 Ländern trugen drei Jahren lang den aktuellen Stand der Wissenschaft dafür zusammen. Ihr Ergebnis ist erschütternd: Mit Ausnahme einer Handvoll positiver Beispiele werden die Biodiversität und die Fähigkeit der Natur, zum Wohle der Menschen beizutragen, in allen Regionen durch gemeinsame Belastungsfaktoren beeinträchtigt, verringert und zerstört. Dazu gehören veränderte Lebensraumbedingungen, die Ausbeutung und nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Luft-, Land- und Wasserverschmutzung, die Zunahme invasiver gebietsfremder Arten und der Klimawandel.
Die Zusammenfassung des Berichts für Europa und Zentralasien skizziert den miserablen Zustand, in dem sich die natürlichen Ökosysteme der Region befinden: Seit 1970 haben sich die Feuchtgebiete um 51% verringert und natürliches und naturnahes Grasland, Moore und Lebensräume in Küsten- und Meeresgebieten sind von Degradation betroffen. „Insgesamt 73% der schutzwürdigen Süßwasserlebensräume in der EU weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Überall in Europa und Zentralasien werden Seen, Teiche und Flüsse verändert oder sie verschwinden ganz infolge von landwirtschaftlicher Intensivierung, Bewässerung und städtischer Entwicklung, in Kombination mit dem Klimawandel“, ist in der Zusammenfassung zu lesen. Die Autoren nennen den Aralsee als Beispiel – einst der viertgrößte See der Welt, der nun fast vollständig verschwunden ist aufgrund der Wasserentnahme für die landwirtschaftliche Bewässerung.
Von den exklusiv in Europa und Zentralasien vorkommenden Arten, die untersucht wurden, sind 28% vom Aussterben bedroht. Besonders gefährdet sind Moose und Lebermoose, von denen die Hälfte zu verschwinden droht. In West- und Zentraleuropa und in den westlichen Teilen Osteuropas sind mindestens 37% der Süßwasserfische, 33% der Süßwasserschnecken und Gefäßpflanzen sowie 23% der Amphibien aktuell vom Aussterben bedroht. Bei etwa 71% der Fischarten und 60% der Amphibien gingen die Bestände im letzten Jahrzehnt zurück – und dies erfasst nur jene Arten, deren Bestandsentwicklung bekannt ist. In Europa und Zentralasien wiesen 42% der terrestrischen Tier- und Pflanzenarten rückläufige Bestände auf. Als Hauptgründe gelten der Verlust von Lebensräumen, Degradation und Verschmutzung – vor allem durch eine nicht nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, der Abbau natürlicher Ressourcen und invasive, gebietsfremde Arten. Monokulturen und alle Formen der Homogenisierung der Landschaft, wie die Umwandlung von Wiesen in Ackerland, und die Intensivierung der Landwirtschaft haben das Artenspektrum reduziert.
Die Autoren warnen, dass die Menschheit vor allem die materiellen Beiträge der Natur, wie Nahrung und Energie, gefördert und dabei andere Funktionen vernachlässigt habe. Der Ko-Vorsitzende des regionalen Berichts zu Europa und Zentralasien, Professor Markus Fischer, betont: „Die Menschen in der Region verbrauchen mehr nachwachsende Rohstoffe als die Region produziert.“ In Westeuropa beträgt der ökologische Fußabdruck pro Kopf 5,1 Hektar, während die Biokapazität der Subregion bei 2,2 Hektar liegt. Somit ist Westeuropa auf Nettoimporte nachwachsender Rohstoffe angewiesen und nutzt Unmengen an Ackerland in anderen Regionen, vor allem in Argentinien, Brasilien, China und den USA. „Auch wenn dies durch höhere Biokapazitäten in Osteuropa und den nördlichen Teilen West- und Mitteleuropas etwas ausgeglichen wird“, fügt Fischer hinzu. Doch auf Dauer geht die Rechnung nicht auf: „Verkürzt gesagt brauchen wir derzeit das Naturkapital auf, dabei sollten wir von dessen Zinsen leben“, erklärt er. „Wir haben die Natur in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker dazu getrieben, ein Maximum an einer Leistung, der Produktion zu erreichen, zu Lasten der anderen Leistungen. Das müssen wir rückgängig machen.“
An politischen Handlungsmöglichkeiten mangelt es nicht, lautet die gute Nachricht des Berichts. Dazu müssen Instrumente, wie schädliche Agrar- und Fischereisubventionen, abgeschafft werden, die eine nachhaltigere Produktion verhindern. Auch die Messung des Wohlstands eines Landes am Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit dem stetigen Streben nach Wachstum habe indirekt das Artensterben angeheizt und müsse davon abgekoppelt werden. Dazu benötigt es laut den Autoren tiefgreifende politische Veränderungen und Steuerreformen sowie neue Indikatoren, die das Wohlergehen der Menschen, die Qualität der Umwelt, Beschäftigung und Gleichheit, die Bewahrung der Biodiversität und Umweltdienstleistungen einbeziehen. Zu den politischen Optionen sagte IPBES-Präsident Sir Robert Watson: „Obwohl es keine ‚Patentlösungen’ oder universellen Antworten gibt, haben alle vier Regionalberichte als beste Optionen eine bessere Regierungsführung, die Einbeziehung von Biodiversitätsfragen in sektorale Politiken und Praktiken (z.B. Landwirtschaft und Energie), die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien sowie ein erhöhtes Bewusstsein und Verhaltensänderungen ausgemacht.“ (ab)
16.03.2018 | permalink
Zehn Jahre Saatgutbank: 1 Million Samen lagern in der Arktis
Zehn Jahre ist er nun in Betrieb – der Saatgut-Tresor auf der Insel Spitzbergen in der Arktis. Seit der Eröffnung am 26. Februar 2008 wurden über eine Million Saatgutproben eingelagert – pünktlich zum 10. Jubiläum der „Arche Noah der Pflanzen“ wurde diese Marke geknackt. Die Samenbank erhielt eine Lieferung mit mehr als 76.000 neuen Saatgutproben, die im ewigen Eis zwischen dem Festland Norwegens und dem Nordpol nun für die Zukunft sicher verwahrt werden sollen. Insgesamt 1.059.646 Saatgutproben von über 5000 Pflanzenarten erreichten den tief in einem Berg liegenden Bunker und werden dort bei Minus 18 Grad gelagert. Die verschiedenen Sorten sollen so vor einem möglichen Aussterben aufgrund von Naturkatastrophen, Kriegen oder infolge des Klimawandels geschützt werden. „Es ist schlichtweg beeindruckend, dass 1 Million Saatgutproben aus aller Welt nun den Weg zum Svalbard Global Seed Vault gefunden haben“, sagte Norwegens Landwirtschaftminister Georg Dale anlässlich der Jubiläumsfeier. „Dies bestätigt die wichtige Rolle, die der Saatguttresor als weltweite Versicherung für die Lebensmittelversorgung künftiger Generationen und einer stetig wachsenden Weltbevölkerung spielt.“
Zur Zehnjahresfeier brachten Vertreterinnen und Vertreter von 23 internationalen Saatgutbanken 179 Kisten mit den 76.330 neuen Pflanzensamen nach Spitzbergen. So hatte etwa das das World Vegetable Center aus Taiwan, das Internationale Zentrum für landwirtschaftliche Forschung in Trockengebieten (ICARDA) aus dem Libanon und Marokko sowie das Internationale Kartoffelzentrum IPC aus Peru neue Saatgutproben im Gepäck. Darunter befanden sich Rücklagen von wichtigen Nutzpflanzen wie Reis, Weizen und Mais, aber auch Augenbohnen, eine wichtige Proteinquelle in Afrika und Südasien, oder Saatgutproben von Sorghum, Perlhirse und Straucherbse. Eine weniger bekannte Pflanze, von der eine „Sicherungskopie“ eingelagert wurde, ist die Bambara-Erdnuss, die ursprünglich aus Afrika stammt und sich durch eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Trockenheit auszeichnet.
Norwegen hat den Saatgutbunker gebaut. Betrieben und verwaltet wird er von „NordGen“, einem Zusammenschluss von Genbanken der skandinavischen Länder und Islands. Zuständig für die Finanzierung ist der Welttreuhandfond für Kulturpflanzenvielfalt „Crop Trust“, den neben einzelnen Ländern und Stiftungen auch Unternehmen wie Bayer und Syngenta finanzieren, was dem Projekt auch Kritik von Nichtregierungsorganisationen einbrachte. Voll ist der Bunker noch lange nicht: Er hat Kapazitäten für 4,5 Millionen verschiedene Saatgutmuster. Das Saatgut, das einmal den weiten Weg nach Spitzbergen angetreten hat, bleibt in der Regel auch dort. Eine Ausnahme gab es bis dato: ICARDA musste 2015 und 2017 Saatgut aus dem Bunker zurückfordern, darunter Weizen, Lisen, Kichererbsen und andere Pflanzen, da die eigene Saatgutbank in Aleppo aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien Schaden genommen hatte. Dank der Rücklagen in Spitzbergen konnte das ICARDA jedoch seine Forschung und Bewahrungsarbeit an den Stützpunkten im Libanon und in Marokko wieder aufnehmen und auch einige der Sorten wieder zurück nach Spitzbergen schicken. Aufgrund der Abhebung liegen insgesamt jedoch aktuell nur 967.216 Samenproben im Tresor.
„Der Svalbard Global Seed Vault ist ein Wahrzeichen für die bemerkenswerten Schutzbemühungen, die jeden Tag rund um die Uhr und den Globus stattfinden – ein Kraftakt zur Bewahrung des Saatguts für unsere Nahrungspflanzen“, sagte die Leiterin des Crop Trust, Marie Haga. „Die Bewahrung solch einer großen Bandbreite von Samen bedeutet, dass Wissenschaftler die Chance haben werden, nahrhafte und klimabeständige Pflanzen zu züchten, die gewährleisten, dass künftige Generationen nicht nur überleben, sondern dass es ihnen gut geht.“ Doch auch der Saatguttresor benötigt Schutz: 2017 ließen ungewöhnlich hohe Temperaturen den Permafrost schwinden und Wasser drang in die Gänge ein. Die Gefrierkammern, in denen das Saatgut lagert, waren nicht betroffen, doch Norwegens Regierung kündigte an, 100 Millionen Kronen in Baumaßnahmen zu stecken, um zu verhindern, dass die Arche Noah des Saatguts infolge des Klimawandels sinkt. (ab)
22.02.2018 | permalink
Bio boomt: Ökoanbaufläche wächst 2016 weltweit um 15%
Bio boomt kräftig: Rund um den Globus wurden 2016 rund 57,8 Millionen Hektar Land ökologisch bewirtschaftet – der globale Markt für Bioprodukte brummte mit einem Umsatz von fast 90 Milliarden US-Dollar. Dies zeigt der Bericht „The World of Organic Agriculture“, der vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und IFOAM – Organics International auf der Messe BIOFACH präsentiert wurde. Ausgewertet wurden Daten zum Ökolandbau in 178 Ländern. Die Bioanbaufläche wuchs demnach 2016 um rund 7,5 Millionen Hektar – ein Plus von 15% gegenüber dem Vorjahr. Rund 47% der Biofläche liegt mit 27,3 Millionen Hektar in Ozeanien, gefolgt von Europa mit 13,5 Millionen Hektar (23%) und Lateinamerika mit 7,1 Millionen Hektar (12%). Australien führt das Länderranking mit der größten absoluten Bioanbaufläche an (27,2 Millionen Hektar) und verweist Argentinien mit 3 Millionen und China mit 2,3 Millionen Hektar auf die Plätze. Anders sieht es bei der anteiligen Fläche aus: Hier liegt Liechtenstein mit einem Bioanteil von 37,7% an der Gesamtfläche vor Französisch-Polynesien (31,3%) und Samoa (22,4%), gefolgt von Österreich (21,9%), Estland (18,9%) und Schweden (18%). Insgesamt bringen es 15 Länder weltweit auf einen Bioflächenanteil von über 10% - ein neuer Rekord. Deutschland landete mit 7,5% Biofläche in 2016 auf Platz 23.
Weltweit gibt es dem Bericht zufolge 2,7 Millionen Bioproduzenten, davon sollen 835.000 in Indien, 210.352 in Uganda und 210.000 in Mexiko leben. Das Marktforschungsunternehmen Ecovia Intelligence schätzt den globalen Markt für Bioprodukte 2016 auf 89,7 Milliarden US-Dollar - circa 80 Milliarden Euro. Der größte Biomarkt sind die USA mit 38,9 Milliarden Euro Umsatz, es folgen Deutschland, Frankreich und China mit 9,5 bzw. 6,7 und 5,9 Milliarden Euro. Die größten Erfolge wurden in Frankreich und Irland verzeichnet – dort nahm die Nachfrage nach Bioprodukten um 22% zu. Das meiste Geld pro Kopf legten jedoch die Schweizer auf die Ladentheke: Sie ließen sich Bioprodukte 274 Euro im Jahr kosten, gefolgt von Dänemark mit 227 Euro und Schweden mit 197 Euro. In Dänemark haben Bioprodukte mit 9,7% den höchsten Marktanteil.
Auch in Deutschland befindet sich der Ökolandbau im Aufwind, wie die am 14. Februar veröffentlichten Zahlen des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) für 2017. Die deutsche Öko-Fläche vergrößerte sich demnach gegenüber dem Vorjahr um 10% auf 1.375.967 Hektar Biofläche. Damit wurde 8,2 % der gesamten Landwirtschaftsfläche von Bio-Bauern bewirtschaftet. „2017 stellten jeden Tag durchschnittlich fünf Bauern eine Landwirtschaftsfläche von etwa 500 Fußballfeldern auf Bio um“, so Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW. Es kamen 2.042 neue Betriebe dazu, insgesamt sind es nun in Deutschland 26.855 Höfe oder 8,6% mehr als im Vorjahr. Nun sei es wichtig, dass sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene „das große Potential für Bio vom Acker bis zum Teller für einen nachhaltigen Umbau von Ernährung und Landwirtschaft“ genutzt werde. Der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein rief die gesamte künftige Bundesregierung zum „Zupacken“ auf, da viele Ressorts gemeinsam bestimmten, wie Landwirtschaft, Handel und Ernährung in Zukunft gestaltet werde. Er hob lobend hervor, dass im Koalitionsvertrag mit 2030 endlich ein konkretes Zieldatum gesetzt wird, bis wann ein Bioflächenanteil von 20% erreicht sein soll. Doch auch auf EU-Ebene muss gehandelt werden: „Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik muss darauf ausgerichtet werden, mit den Steuergeldern stärker die Bauern zu unterstützen, die Umwelt, Tiere, Gewässer, Artenvielfalt und Klima schützen“, fordert Löwenstein. (ab)
05.10.2017 | permalink
Europaparlament lehnt dreifach-resistente Gentech-Soja ab
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich gestern gegen die Zulassung von zwei Sorten dreifach-resistenter Gentech-Soja ausgesprochen. Nach Angaben des Abgeordneten Bart Staes von der Fraktion Grüne/EFA forderten 458 Abgeordnete die EU-Kommission auf, die von ihr geplante Importzulassung zurückzuziehen und endlich das Zulassungsverfahren zu überarbeiten. Bei 193 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen sprachen sich damit mehr als zwei Drittel der Abgeordneten für die Resolution aus – die allerdings keine bindende Wirkung für die Kommission hat. Um den öffentlichen Druck auf die Kommission zu verstärken, hat die Organisation Testbiotech einen Erklärvideo ins Netz gestellt, verbunden mit einer Mail-Aktion an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis.
Es geht um zwei Sojasorten der Konzerne Bayer und DowDuPont. Sie wurden gentechnisch so verändert, dass sie nicht nur die Behandlung mit dem Unkrautvernichter Glyphosat überleben. Die Bayer-Soja mit der Bezeichnung FG72 × A5547-127 ist zudem gegen die Spritzmittel Glufosinat und Isoxaflutol resistent. Die Sorte DAS-44406-6 von DowDuPont übersteht Duschen mit Glufosinat und 2-4-D. All diese Herbide sind gefährlich für Mensch und Umwelt: 2,4-D soll Geburtsschäden und Erbgutveränderungen verursachen sowie hormonell wirksam sein. 2015 haben es die Krebsexperten der Weltgesundheitsorganisation als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Der von Bayer entwickelte Wirkstoff Glufosinat ist giftig und kann menschliche Embryos schädigen. Deshalb läuft seine Zulassung in der EU im Juli 2018 endgültig aus. Doch in andere Länder verkauft Bayer das Gift weiterhin. Beim Bayer-Herbizid Isoxaflutol hegt selbst die europäische Lebensmittelbehörde EFSA den Verdacht einer krebserregenden Wirkung.
Trotz dieser bekannten Gefahren habe die europäische Lebensmittelbehörde EFSA nicht überprüft, welche Folgen die Rückstände aus einer kombinierten Anwendung dieser Herbizide auf den Menschen hätten, kritisierten die Europaabgeordneten in ihrer Resolution. Deshalb könne der Einsatz dieser Sojabohnen als Lebens- und Futtermittel nicht als sicher gelten. Bereits im September hatten die EU-Mitgliedsstaaten über die geplante Zulassung abgestimmt, aber keine qualifizierte Mehrheit dagegen erreicht, so dass nun die Kommission am Zuge ist. Die EP-Abgeordneten machten noch einmal darauf aufmerksam, dass sich in beiden Fällen lediglich elf bzw. zwölf Mitgliedstaaten, die 39 % der Bevölkerung repräsentierten, für eine Zulassung ausgesprochen hätten. Dennoch die Einfuhr zu erlauben, sei ein Verstoß gegen die Demokratie, hielten sie der Kommission vor. [lf]
- Testbiotech Erklär-Video: Gentechnik-Soja Importe stoppen (09.09.2017)
- Testbiotech Mail-Aktion: Importzulassung für neue Gift-Soja stoppen!
- Europäisches Parlament: Resolution on Genetically modified soybean FG72 ×A5547-127 (04.10.2017)
- Europäisches Parlament: Resolution on Genetically modified soybean DAS-44406-6 (04.10.2017)
- Infodienst: Bald dreifach resistente Soja in der EU? (14.09.2017)
29.09.2017 | permalink
EU-Parlament sperrt Monsanto-Lobbyisten aus
Die Vorsitzenden der Fraktionen im Europäischen Parlament haben beschlossen, Lobbyisten und anderen Vertretern des US-Saatgutkonzerns Monsanto die Zugangsausweise zum Parlament zu entziehen. Sie dürfen damit die Parlamentsgebäude in Brüssel und Straßburg nicht mehr betreten, um dort Abgeordnete zu treffen oder Sitzungen beizuwohnen Das teilte der grüne Europa-Parlamentarier Sven Giegold mit. Seine Fraktion hatte diesen Schritt beantragt, nachdem sich Monsanto geweigert hatte, an einer Anhörung zu den “Monsanto Papers” im Parlament teilzunehmen.
„So geht starke Demokratie. Wer sich der Demokratie entzieht, dem muss man den Lobbyisten-Zugang entziehen“, kommentierte Giegold die Entscheidung des Parlaments. Wenn Monsanto in Europa Geschäfte mache, müsse es sich auch vor dem EU-Parlament seiner Verantwortung stellen. Es sei das erste Mal, dass einem Unternehmen der Lobbyisten-Zugang zum Europaparlament entzogen werde. Nach Schätzungen der Organisation Lobbycontrol nehmen in Brüssel rund 20.000 Lobbyisten Einfluss auf die EU-Institutionen. Etwa 70 Prozent davon arbeiten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände.
Giegold hat auch das Schreiben veröffentlicht, mit dem Monsanto-Vizepräsident Philip W. Miller die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung des Parlaments ablehnte und gleichzeitig sein Demokratieverständnis deutlich macht. Darin heißt es, die Anhörung sei kein angemessenes Forum, um das Thema zu diskutieren. Es sei nicht Aufgabe des Parlaments, die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Ergebnisse der europäischen Behörden EFSA und ECHA und der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA in Frage zu stellen. Aus Sicht von Monsanto sei das Hearing „der letzte Versuch derjenigen, die die moderne landwirtschaftliche Praxis ablehnen, den Zulassungsprozess der EU in ihrem Sinne zu beeinflussen.“ [lf]
20.09.2017 | permalink
Verbände: Für CRISPR-Cas muss Gentechnikrecht gelten
Sieben gentechnikkritische Verbände haben die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine strikte Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren nach Gentechnikrecht einzusetzen. „Das Vorsorgeprinzip ist zu stärken und die neuen Gentechnik-Verfahren gehören auf den Prüfstand“, so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.. Die holländische Regierung hatte jüngst vorgeschlagen, mit Verfahren wie CRISPR-Cas erzeugte Pflanzen dann nicht als gentechnisch verändert einzustufen, wenn in der Pflanze keine fremden Gene mehr nachweisbar sind.
Nach Ansicht der Holländer, die ihren Vorschlag den EU-Mitgliedsländern kürzlich in Brüssel zum Lunch servierten, seien solche Pflanzen genauso sicher wie konventionelle Züchtung. Sie sollten daher nicht unter die europäische Freisetzungsrichtlinie fallen, die Zulassung, Kennzeichnung, Freisetzung und Kontrolle gentechnisch veränderter Organismen (GVO) regelt.
„Diesen Versuch jetzt schnell Pflöcke einzuschlagen und den neuen Gentechnik-Verfahren die Tore zu öffnen, weisen wir aus wissenschaftlichen, juristischen und politischen Gründen entschieden zurück“, kritisierte Volling. In der EU wird seit Jahren darum gestritten, wie die Produkte neuer molekularbiologischer Verfahren wie CRISPR-Cas einzustufen sind. Aktuell warten alle gespannt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage, die für 2018 avisiert ist.
Unterdessen hat die Bundesregierung dazu einen „Dialogprozess“ gestartet, den die sieben Verbände – von BUND bis Bioland – als „Beruhigung der Zivilgesellschaft“ kritisieren. „In den bisher veröffentlichten Diskussionsergebnissen des Dialogprozesses des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist die Perspektive der Zivilgesellschaft nur in völlig unzureichender Weise abgebildet“, so Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk.
In einem offenen Brief fordern die Verbände Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) daher auf, ihre Kriterien zur rechtlichen Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren zu berücksichtigen und an die EU-Kommission weiter zu leiten. Neben der Einstufung der neuen Verfahren als Gentechnik verlangen die Verbände eine umfassende und unabhängige Risikobewertung, ein Monitoring von Langzeitfolgen für Mensch und Umwelt sowie Nachweisverfahren für die neuen Techniken, die eine Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von damit hergestellten Organismen und ihren Produkten sichern. „Nur durch diese Kontrollmechanismen kann verfolgt werden, wie sich eine Pflanze in freier Natur verhält und ob sie möglicherweise negative Folgen für die menschliche Gesundheit hat“, so Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND. [vef]
- Gemeinsame Presseinfo der Verbände: Neue Gentechnik-Verfahren als Gentechnik regulieren! (20.9.2017)
- Verbändebrief an Bundesagrarminister Christian Schmidt: Kriterien zur rechtlichen Regulierung der Neuen Gentechnik-Verfahren
- EURACTIV.com: Amsterdam wants to revive talks on new plant breeding techniques (11.9.2017)
- Dossier: Neue Gen-Techniken - CRISPR & Co
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Dokumentation der Dialogveranstaltungen zu den neuen molekularbiologischen Techniken
- Infodienst - Dialog zum Genome Editing: „Wo sind die Toten?“ (28.06.2017)
14.09.2017 | permalink
Bald dreifach resistente Soja in der EU?
UPDATE +++ Möglicherweise dürfen bald die ersten Sojabohnen in die Europäische Union (EU) importiert werden, die gegen drei Pestizide zugleich resistent sind. Die EU-Mitgliedsstaaten fanden im zuständigen Ausschuss nicht die nötige Mehrheit für ein Verbot, teilte eine Kommissionssprecherin auf Anfrage mit. Die Bundesregierung hat sich enthalten, da die Koalitionäre uneins sind. Jetzt muss die EU-Kommission selbst über die Zulassung entscheiden.
Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, stimmte jeweils die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen die beiden neuen Sojasorten (15:11 und 14:12), darunter auch Frankreich und Italien. Da Deutschland und Portugal sich jedoch enthielten, war die Mehrheit nicht groß genug für ein Verbot. Wie eine Sprecherin mitteilte, hätte das SPD-geführte Bundesumweltministerium gerne gegen die neue Gentech-Soja gestimmt. Der Agrarminister (CSU) war jedoch dafür. Nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung müsse er sich in solchen Fällen enthalten.
Es geht um zwei Sojasorten der Konzerne Bayer und DowDuPont (DDP). Sie wurden gentechnisch so verändert, dass sie nicht nur die Behandlung mit dem Unkrautvernichter Glyphosat überleben, sondern auch gegen Glufosinat und je ein weiteres Spritzmittel resistent sind. Hintergrund ist, dass viele Unkräuter Glyphosat-Spritzen inzwischen ebenfalls unbeschadet überstehen, selbst bei größeren Mengen des Pestizids.
Das gentechnikkritische Institut Testbiotech warnt, die gesundheitlichen Risiken dieser Soja-Gift-Kombinationen seien nicht ausreichend geprüft worden. Testbiotech wirft dem Bayer-Konzern vor, im Versuchsanbau nur rund ein Kilogramm Glyphosat pro Hektar eingesetzt zu haben. Unter Praxisbedingungen würden dagegen Mengen von bis zu vier oder sogar acht Kilogramm pro Hektar empfohlen. Außerdem seien die Pflanzen der Firma Dow AgroSciences (seit 1.9. DDP) gegen mehr Herbizidwirkstoffe resistent, als aus dem Prüfbericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hervorgehe. Zu diesen weiteren Wirkstoffen gebe es aber keine Daten zur Risikobewertung.
Testbiotech verweist darauf, dass schon von den drei geprüften Wirkstoffen erhebliche Gesundheitsgefahren drohen: Sowohl Glyphosat als auch die enthaltenen Spritzmittel Isoxaflutol und 2,4-D stehen im Verdacht, Krebserkrankungen auszulösen. Trotz aller Risiken seien die neuen Sojasorten nicht in Fütterungsversuchen auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit getestet worden, kritisiert Christoph Then von Testbiotech.
Das Europaparlament hatte bereits gestern mehrheitlich Einspruch gegen die Zulassung einer weiteren Gentech-Sojasorte von DDP eingelegt, die gegen zwei Pestizide resistent ist. Ihren Antrag hatten die VertrerInnen des Umweltausschusses damit begründet, dass es keine Studien gebe, die Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier durch Gentech-Soja ausschlössen. Daher könne die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abgeschlossen werden. Außerdem verwies der Antrag auf eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die Bedenken wegen Risiken des Wirkstoffs 2,4-D bei der Embryonalentwicklung, für Geburtsschäden und endokrine Störungen aufwerfe. 2,4-D ist eines der beiden Pestizide, die die Soja DAS-68416-4 überlebt.
Nach Informationen von Testbiotech hat sich allerdings auch bei dieser Sojasorte keine Mehrheit unter den EU-Mitgliedsstaaten für ein Verbot gefunden. Daher muss auch hier nun die EU-Kommission entscheiden. Das Votum des EU-Parlaments ist rechtlich wirkungslos. Aktuell sind in der EU 13 gentechnisch veränderte Sojasorten für Lebens- und Futtermittel zugelassen. [vef]
UPDATE: Abstimmungsergebnis
- European Commission: Genetically Modified Food and Feed and Environmental Risk - Agendas and Summary Reports
- testbiotech: Risikoprüfung von Gentechnik-Soja entpuppt sich als Fake (12.9.2017)
- Europäisches Parlament: Entschließungsantrag über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-68416-4 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden (6.9.2017)
- VoteWatch Europe: Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments zur Soja DAS- 68416-4 (3.9.2017)
- Infodienst - EU: Mehrfach resistente Soja-Bohnen stehen vor der Zulassung (11.07.2017)
- Dossier: Soja
13.09.2017 | permalink
Europäisches Gericht: Italien durfte MON 810 nicht verbieten
Italien hätte im Jahr 2013 den Anbau von gentechnisch verändertem Mais nicht verbieten dürfen. Es sei nicht erwiesen gewesen, dass MON 810 „wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute. In dem Verfahren ging es um drei italienische Bauern, die den Monsanto-Mais MON 810 trotz des Verbots ihrer Regierung angebaut hatten. Deshalb läuft in Italien ein Strafprozess gegen sie.
2013 hatte das Land die europarechtliche Möglichkeit genutzt, eine gentechnisch veränderte (gv) Pflanze im Wege einer Sofortmaßnahme zu verbieten, wenn sie ein ernstes Risiko für Lebewesen oder Umwelt darstellt. Diese Möglichkeit besteht auch für gv-Pflanzen, die in der Europäischen Union bereits zugelassen sind, wenn nachträglich neue Risiken bekannt werden. Italien berief sich bei dem 1998 zugelassenen MON 810 auf zwei neue Studien italienischer Forschungseinrichtungen, die 2013 veröffentlich wurden. Die Europäische Kommission, bei der Italien das Sofortverbot zunächst beantragt hatte, teilte die italienischen Bedenken jedoch nicht.
Trotzdem verbot die italienische Regierung im Juli 2013 per Dekret den Anbau von MON-810-Mais in Italien. Gegen die Bauern, die diesen Mais 2014 ungeachtet des Dekrets anbauten, wurden Strafverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieser Strafverfahren wollte das Landgericht Udine, Italien, vom EuGH nun wissen, ob im Lebensmittelbereich Sofortmaßnahmen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips getroffen werden dürfen. Nach diesem Prinzip können die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um Risiken für die menschliche Gesundheit vorzubeugen, die aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten noch nicht vollständig erkannt oder erfasst worden sind, heißt es in der Presseinformation des Gerichts.
Die Richter betonten, dass das Vorsorgeprinzip eine wissenschaftliche Unsicherheit voraussetzt, ob ein bestimmtes Risiko wirklich besteht. Damit könne das Vorsorgeprinzip zwar rechtfertigen, vorläufige Maßnahmen zum Risikomanagement bei Lebensmitteln im Allgemeinen zu ergreifen. Es erlaube jedoch nicht, die Bestimmungen für genetisch veränderte Lebensmittel beiseite zu lassen, zu ändern oder zu lockern, so das EU-Gericht. Denn diese Lebensmittel seien bereits umfassend wissenschaftlich bewertet worden, bevor sie in den Handel kamen.
Gentech-Mais darf in Italien trotz dieses Urteils weiterhin nicht angebaut werden. Denn seit 2015 dürfen die EU-Mitgliedsstaaten aufgrund der sogenannten „Opt out“-Regelung ihr Gebiet vom Anbau bestimmter gv-Pflanzen ausnehmen. Im Zuge dieser Regelung hat Italien – ebenso wie Deutschland und 15 weitere EU-Länder - den Anbau der bereits bekannten Gentech-Maissorten auf seinem Territorium verhindert.
Für den grünen Bundestagsabgeordneten Harald Ebner ist nach diesem Urteil allerdings fraglich, ob diese Anbauverbote rechtssicher sind. „Es ist vollkommen offen, was passiert, wenn eines Tages ein deutscher Agrarbetrieb versuchen würde, sich den Genmais-Anbau zu erklagen“, warnte der Gentechnik-Experte. Er verwies darauf, dass die Bundesregierung es seit 2015 noch nicht geschafft hat, die europäische Opt-out-Regelung in deutsches Recht umzusetzen. Ebner plädierte dafür, gv-Pflanzen in Europa gar nicht erst zuzulassen - dann müssten die Mitgliedsländer sie auch nicht mehr national verbieten. [vef]
- Presseinfo EuGH: Die Mitgliedstaaten dürfen keine Sofortmaßnahmen in Bezug auf genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel treffen, wenn nicht von einem ernsten Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist (13.9.2017)
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) - AZ.: C‑111/16 vom 13. September 2017
- Infodienst: Italien verbietet Anbau von Gentechnik-Mais MON810 (15.07.2013)
- Infodienst - Italien: Radikaler Gentechnik-Bauer verliert Hof (29.03.2012)
- Dossier: Mais MON810 (Monsanto)
- Dossier: EU-Gentechnik-Recht: Nationale Anbau- und Importverbote ("Opt-Out"-Mechanismus)