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19.08.2005 |

Zufällig und technisch unvermeidbar...

... müssen nach Europäischem Recht minimale Verunreinigungen von Lebens- und Futtermitteln mit GVO sein, damit sie nicht unter das Kennzeichnungsgebot fallen. Nur wenn der Hersteller dies nachweisen kann, muss ein GVO-Anteil unter 0,9% nicht gekennzeichnet werden. Weiss ein Hersteller, dass eine Zutat z.B. mit 0,4% GVO verunreinigt ist und könnte er dies vermeiden, so muss er Produkte, in denen er sie einsetzt als gentechnisch verändert kennzeichnen, so der Bescheid eines zuständigen Landesamtes für Lebensmittelsicherheit.</p><p><a href="http://www.saveourseeds.org/downloads/Koester_Zufaellig_unvermeidbar_Aug_2005.pdf">Jochen Koester: Die bittere Erkenntnis der Zufälligkeit</a>