News

16.12.2003 |

Zuständigkeit für Gentechnik jetzt beim Bundesamt für Naturschutz

Mit Kanzlermehrheit hat der Deutsche Bundestag heute einen Einspruch des Bundesrates gegen die Übertragung der umweltfachlichen Zuständigkeit für die Agro-Gentechnik vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz zurückgewiesen. Damit ist das BfN nun endgültig die zuständige Einvernehmensbehörde bei Freisetzungen von GVOs in die Umwelt. Die Federführung liegt beim BMVEL.</p><p><a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/hibdssuche.asp?q=%2215_1222%22">heute im bundestag</a>