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17.05.2006 |

NABU prüft rechtliche Schritte gegen Freisetzung von Gen-Raps

Der NABU kritisiert scharf die Genehmigung zum Anbau von Gen-Raps in Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern). Obwohl sich der Verband mit einer schriftlichen Einwendung gegen den Anbau beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gewandt hatte, dürfen jetzt in unmittelbarer Nähe eines Schutzgebietes vier verschiedene Sorten Gen-Raps ausgesät werden. Auf Nachfrage des NABU teilte das Bundesamt für Naturschutz mit, dem Antrag zur Aussaat außerdem nicht zugestimmt zu haben. Daher prüft der NABU jetzt weitere rechtliche Schritt.</p><p><a href="http://www.nabu.de/m06/m06_11/04981.html">NABU</a></p><p><a href="http://www.svz.de/nnn/newsnnn/NNNVermischtes/16.05.06/3801460/3801460.html">Schweriner Volkszeitung: Bundesamt für Verbraucherschutz genehmigt Freisetzungen von Gentech-Raps</a></p><p><a href="http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/freisetzungen.html"> Dossier: Freisetzung von Gentech-Raps in Groß Lüsewitz</a>