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08.05.2006 |

Einklagbares Recht auf Auskunft von der EU

Die EU-Institutionen Parlament, Rat und Kommission haben sich zu mehr Transparenz verpflichtet. Künftig sind alle EU-Behörden verpflichtet, Bürgern und Umweltorganisationen binnen 15 Tagen Auskunft über Informationen zu geben, die die Umwelt betreffen. Damit sollen sie besser in den Entscheidungsprozess auf EU-Ebene eingebunden werden.Als Beispiel nannte Umweltminister Josef Pröll, der die Verhandlungen für die österreichische EU- Präsidentschaft geleitet hat, die häufig umstrittenen Entscheidungen der EU-Lebensmittelbehörde Efsa. Diese müsste nun auf Verlangen bei Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) offen legen, welche Studie der Entscheidung zugrunde liegen. "Das ist ein Zugang zu Informationen, der bis dato nicht möglich war", sagte Pröll.</p><p><a href="http://derstandard.at/?url=/?id=2434090">Der Standard</a>