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04.10.2006 |

WTO stärkt EU-Staaten den Rücken

Jetzt ist es amtlich: Das fünfjährige EU-Zulassungs-Moratorium von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zwischen 1998 und 2003 war laut dem nun veröffentlichten Spruch der Welthandelsorganisation (WTO) illegal. In den für die Zukunft relevanten Bereichen fällt das mehr als 1000 Seiten starke Urteil aber für die EU günstiger aus als zu erwarten war. Das betrifft zwei wesentliche Punkte. Erstens die EU-Gesetzgebung zur GVO-Zulassung. Hier stellt die WTO fest, dass die europäischen Gentechnik-Regeln im Sinne des WTO-Abkommens über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen ("SPS-Abkommen") seien.