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05.12.2008 |

Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU, Schwellenwerte im Saatgut

Der Rat der EU-Umweltminister hat die lang erwartete Entschließung zur Grünen Gentechnik verabschiedet. Der Text, an dem bis zuletzt verhandelt wurde, legt Grundsätze und Verfahren fest, nach denen Zulassung, Sicherheitsbewertung und Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU geregelt werden. Noch im Frühsommer hatte Frankreich, das bis Ende des Jahres den Vorsitz des EU-Rates einnimmt, eine umfassende Revision angekündigt. Doch zumindest kurzfristig wird sich nichts Grundsätzliches ändern. Die Minister unterstreichen in ihrer Entschließung, dass die Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen ohne unangemessene Verzögerungen fortgeführt werden.

Immer wieder haben Kommission und Mitgliedstaaten die Entscheidung darüber hinausgezögert, wie hoch der Anteil zufälliger, technisch unvermeidbarer GVO-Beimischungen im Saatgut sein soll. 2003 hatte die Kommission 0,3 Prozent für Raps und 0,5 Prozent für Mais vorgeschlagen, war damit aber an der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten gescheitert.