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20.04.2009 |

Im Wortlaut: Deutsche Verbotsentscheidung zu Mon810

Die Entscheidung zum vorläufigen Verbot von Mon810 des BVL an Monsanto beruft sich auf eine Vielzahl von Studien und kommt zu dem Schluss: Es besteht ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass durch den weiteren Anbau von MON810 schädliche Auswirkungen der oben geschilderten Art eintreten werden. Schäden an einzelnen Komponenten des ökologischen Gleichgewichts können gravierende und irreversible Langzeitfolgen haben."