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05.05.2009 |

Gericht bestätigt MON 810-Verbot

Mais im September 2
Maiskolben (Photo:Simone Knorr)

Der Gentechnik-Mais MON 810 bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat gestern den Eilantrag von Monsanto abgelehnt. Die Richter begründen das Urteil folgendermaßen: "Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Es gebe zwar keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass der Genmais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. Neuere Untersuchungen könnten jedoch darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde." Monsanto ist enttäuscht und will den Einsatz von weiteren Rechtsmitteln prüfen, bestätigte Ursula Lüttmer-Ouazane, Geschäftsführerin Monsanto Agrar Deutschland. Da Monsanto ein Eilverfahren wegen der baldigen Aussaat von Mais beantragt hatte, ist diese Entscheidung vorläufig. Monsanto kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einreichen. Die endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren getroffen.

In Frankreich, wo der Anbau des MON 810 auch verboten ist, hatte Monsanto letztes Jahr ebenso versucht, das Verbot im Eilverfahren zu kippen. Die Richter bestätigten jedoch auch dort die Rechtmäßigkeit des Verbots.