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09.11.2009 |

BfN kritisiert Umweltsicherheitsbestimmungen für GVO-Anbauanträge

Antrag
©Fotografenname: RainerSturm, www.pixelio.de

Die Sicherheitsbewertung vor der Zulassung von GVO-Anträgen steht bereits seit einiger Zeit im Mittelpunkt kritischer Diskussionen. In einer kürzlich erschienen Publikation hat nun auch das Bundesamt für Naturschutz die derzeitigen Umweltsicherheitsbestimmungen für GVO-Anbauanträgen kritisch beleuchtet und fand dabei große Mängel. Nach Ansicht des BfN fokusieren die Prüfkriterien zu sehr auf dem Transgenprodukt selbst. Umweltrelevante Pflanzeninhaltsstoffe oder Sekundärsubstanzen des neu eingebrachten Proteins, Interaktionen mehrerer gentechnisch veränderter Merkmale oder die Interaktionen von Pflanzeninhaltsstoffen und gentechnisch veränderten Merkmalen fänden, laut BfN-Studie, hingegen keine Berücksichtigung. Auch die allgemeine Annahme der Antragsteller, dass die neu hinzugefügten gentechnisch veränderten Eigenschaften die biologischen Grundcharakteristika der Pflanze generell nicht verändern würden, stieß auf Kritik. „Häufig sei diese Annahme nicht oder nicht aussreichend mit wissenschaftlich relevanten Daten belegt“, hieß es hierzu von Seiten das BfN. Allerdings kritisiert der Bericht nicht nur, sondern zeigt mit konkreten Vorschlägen auch auf wie die Umweltverträglichkeitsprüfung verbessert und die EU-Freisetzungsrichtlinie zukünftig klarer umgesetzt werden kann.