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07.03.2010 |

In Rumänien bleibt Saatgut gentechnikfrei

Bild Maiskreis
GVOs in Maissaatgut

Die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen ist innerhalb Europas verboten. Bisher gilt die technisch nachweisbare Grenze von 0,1% als Ausschlusskriterium bei der Reinheitskontrolle von Saatgut. Über diese Gesetzgebung hatte sich der rumänische Minister für Landwirtschaft hinweggesetzt und die zulässigen Grenzen für eine Verunreinigug von herkömmlichem Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen mittels einer neuen Verodnung auf 0,3-0,5% erhöht. Per Gerichtsurteil wurde diese selbsterlassenen Rechtsverordnung nun außer Kraft gesetzt. „Praktisch gesehen würden diese neuen Grenzwerte die Tore für den vollständigen Einzug der Gentechnik in die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelkette bedeuten. Landwirten wird mit diesen neuen Schwellenwerten die Möglichkeit genommen sich zwischen einem genteichnikfreien Anbau und dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zu entscheiden. Das Urteil des Berufungsgerichts ist richtig und ein klares Zeichen in Richtung Verbraucher- und Umweltschutz“. erklärte Dan Craioveanu, Viezepräsident von The Ecological Club Transylvania, die das Gerichtsverfahren gegen das Ministerium für Landwirtschaft angesträngt hatten .