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06.08.2010 |

Erfolg um Nachbaugebühren erringen Bauern beim Bundesgerichtshof

foto bundesgerichtshof
Erfolg für Bauern (Photo:bundesgerichtshof)

„Der Versuch der STV (Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH Bonn), beliebig über Jahre zurück Nachbaugebühren einzutreiben und damit die Verjährung außer Kraft zu setzen, ist sang- und klanglos vor dem Bundesgerichtshof gescheitert,“ so Georg Janßen (IG Nachbau & AbL). Die IG Saatgut stützt sich auf Artikel 8 Absatz 3 der EU-Nachbauverordnung, demzufolge die STV nur für das laufende Wirtschaftsjahr und bis zu drei vorangegangene Jahre ein Auskunftsersuchen stellen darf. Der Bundesgerichtshof empfahl den STV-Anwälten nun in der mündlichen Verhandlung, nicht auf ein Urteil zu bestehen, sondern die Klage wegen Aussichtslosigkeit fallen zu lassen. Dem folgte die STV. rückwirkend die STV Saatgut-Nachbaugebührenansprüche geltend machen darf.