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09.09.2011 |

Frankreich will Anbauverbot für Gentechnik-Mais aufrechterhalten

Laut dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) hat Frankreich das nationale Anbauverbot für den Gentechnik-Mais MON810 auf Grund einer falschen Rechtsgrundlage verhängt. Nun will die Umweltministerin den Fehler korrigieren. Frankreich begründete sein Verbot zunächst mit der Schutzklausel der Richtlinie 2001/18/EG, die laut EUGH veraltet ist. Jetzt entscheidet der französische Staatsrat (Conseil d’État) über die Aufhebung des nationalen Anbauverbotes. Wird das Verbot aufgehoben, kündigte die französische Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet an, sich im nächsten Schritt auf die zulässige Verordnung (1829/2003) zu beziehen, um den Gentechnik-Mais in Frankreich weiterhin zu verbieten. Das Anbauverbot in Deutschland betrifft die Entscheidung des luxemburgischen Gerichtes nicht, da sich das nationale Anbauverbot ohnehin schon auf die richtige Verordnung bezieht.