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06.02.2012 |

Keine Beschränkung auf zugelassene Sorten

Saatgut Vielfalt
Saatgutvielfalt soll auf Europäischen Feldern erhalten bleiben

Am 19. Januar 2012 erklärte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Verbot für ungültig, Sorten in Verkehr zu bringen, die in keinem offiziellen Katalog registriert sind. Ein Verbot würde die unternehmerische Freiheit, die Freiheit des Warenverkehrs sowie die Gleichbehandlung verletzen. Es sei grundsätzlich Aufgabe der Landwirte, darüber zu entscheiden welche Sorten sie anbauen. Diese Schlussanträge lassen hoffen dass der Europäische Gerichtshof der Ansicht seiner Generalanwältin folgen und der Totalitarismus der Saatgutverkehrsgesetze bald beendet wird.