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29.02.2012 |

Urteil zu GVO Saatgut

rapsfeld
Raps kreuzt sich leicht aus, die Samen können bis zu 10 Jahre im Boden keimfähig bleiben. (Foto: Simone Knorr)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Staat Landwirte zum Umbruch ihrer Einsaat zwingen kann, wenn diese unwissentlich gentechnisch verändertes Saatgut ausgebracht haben, das keine Zulassung hat. Mit diesem Urteil bleibt die gentechnikfreie Landwirtschaft vor nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanzen, die unbeabsichtigt auf den Acker kommen, geschützt. Hintergrund dieses Urteils war der Rapssaatgutfall von 2007, bei dem unwissentlich mit Gentechnik verunreinigtes Rapssaatgut ausgesäht wurde.Das Land ordnete an, das Rapsfeld umzubrechen um die Verbreitung des Saatguts zu verhindern, wogegen zahlreiche Landwirte klagten.