News

27.09.2013 |

Fatale Lücken in EU-Agrarreform deutlich

Auch auf ökologischen Vorrangflächen Pestizide zugelassen (Foto: intern)
Auch auf ökologischen Vorrangflächen Pestizide zugelassen(Foto: intern)

Das Hauptanliegen der Agrarreform war es, dem Schwund der Artenvielfalt entgegen zu wirken. Deshalb wurde beschlossen, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb fünf Prozent seiner Betriebsfläche als ökologische Vorrangfläche ausweisen soll. Doch laut dem Vorsitzenden des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein verpufft die Wirkung dieser Reform, da auf den Flächen weiterhin Mineraldünger und Pestizide ausgebracht werden dürfen. Auch weist er auf die Notwendigkeit hin, die Regelung anzuwenden, 15 Prozent der Erste-Säule-Mittel in die zweite Säule umzuschichten. Grund dafür sei, dass besonders dort Kürzungen vollzogen werden, wo Bauern Leistungen für den Naturschutz erbringen könnten. Es werden jedoch mehr Mittel benötigt, um den ökologischen Landbau und Umweltschutzmaßnahmen voranzubringen.