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11.04.2014 |

Bundesrat gegen Chemie auf Öko-Vorrangflächen

Vorrangflächen sollen Naturschutz fördern
Vorrangflächen sollen Naturschutz fördern

Der Bundesrat hat heute dafür gestimmt, auf den ökologischen Vorrangflächen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und keine Mineraldünger einzusetzen. Diese ökologischen Vorrangflächen müssen ab dem Jahr 2015 von landwirtschaftlichen Betrieben, die mehr als 15 Hektar Acker bewirtschaften, ausgewiesen werden, was etwa fünf Prozent der Betriebsackerflächen bedeutet. Die Einführung dieser ökologischen Vorrangflächen ist Bestandteil des „Greenings“ im Rahmen der neuen EU-Agrarpolitik, die im Januar 2015 EU-weit in Kraft tritt. Die nationale Umsetzung der Agrarpolitik ist den Mitgliedsstaaten weitgehend selbst überlassen, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung dazu stand heute erstmals auf der Tagesordnung. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. Der Beschluss sei ein wichtiger Schritt zu einer ökologisch wirksamen Greening-Umsetzung.