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22.05.2014 |

EU-Agrarreform: Ökologisierung gescheitert

Ursprünglich sollte Artenvielfalt und Naturschutz gefödert werden
Ursprünglich sollte Artenvielfalt und Naturschutz gefödert werden

Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, das einen wichtigen Baustein bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform bildet. Im Gesetz werden u.a. die sogenannten „Greening-Auflagen“ festgelegt. Diese müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe erfüllen, um Direktzahlungen zukünftig in voller Höhe zu erhalten. „Bisher war geplant, 30 Prozent der 5 Milliarden Euro Steuergelder, die die deutschen Landwirte jährlich an Direktzahlungen erhalten, an zentrale gesellschaftliche Ziele zu koppeln: Trinkwasserschutz, Bodenschutz und Erhalt der Artenvielfalt. Daraus wird nun nichts“, so Jan Plagge, Vorstand des BÖLW.

„Die Einigung der Koalitionsfraktionen bei den Greening-Auflagen bringt keine positiven Effekte für die Umwelt und die Artenvielfalt. Damit wird das zentrale Ziel der Europäischen Agrarreform bei der Umsetzung in Deutschland verfehlt. Statt Arten- und Gewässerschutz Vorfahrt zu gewähren, kann zukünftig weiter intensiv und mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen gewirtschaftet werden“, so Plagge und gibt zu bedenken: „Dies entspricht weder den Erwartungen der Europäischen Steuerzahler noch den Empfehlungen der Wissenschaftler aus den bundeseigenen Forschungseinrichtungen. Die jetzige Umsetzung der Europäischen Agrarreform in Deutschland wird die Legitimation der Finanzhilfen für alle Landwirte weiter schwächen.“