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09.03.2015 |

Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren!

Raps
Foto: Tobias Kunze / pixelio

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einem Bescheid vom 5. Februar 2015 einen mit Hilfe von kurzen Abschnitten synthetischen Erbguts (Oligonukleotiden) entwickelten sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus als „nicht als

Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ eingestuft. Dadurch könnten jetzt entsprechende herbizidresistente Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung angebaut werden. Gegen diesen Bescheid legen zahlreiche Organisationen und Unternehmen Widerspruch beim BVL ein. Zudem veröffentlichen sie ein gemeinsames Forderungspapier und appellieren an Landwirtschaftsminister Schmidt, die Freisetzung zu stoppen. Sie befürchten eine unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt und warnen vor einer Aushöhlung des EU Gentechnikrechtes.