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12.06.2015 |

Opt-Out: Deutschlandweite Gentechnikverbote rechtssicher

Genmais: Wächst er bald oder nicht?
Genmais: Wächst er bald oder nicht?

Laut eines aktuellen Rechtsgutachtens der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll sei ein stabiles Gentechnikverbot auf Bundesebene möglich, da es von Rechts wegen unerheblich sei, ob ein Anbauverbot nun auf Bundes oder Länder erlassen werde. Ein Verbot des Anbaus von GVO Pflanzen auf Bundesebene lasse sogar größere Rechtssicherheit zu, „weil die Konsistenz von Anbauverboten und Risikobewertungen im Zulassungsverfahren besser gewahrt werden können“, so die Anwälte.

Auch laut eines zweiten Gutachtens im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz sei ein bundesweites Anbauverbot von Genpflanzen sinnvoll. Gerd Winter, Professor für Umweltrecht an der Universität Bremen: „Je allgemeiner gültig die Gründe sind, desto eher ist eine bundesweite Anbaubeschränkung oder -untersagung zulässig. […] Zum Beispiel ist für ein umweltpolitisches Ziel des Schutzes der Integrität von Ökosystemen oder ein agrarpolitisches Ziel der Förderung bäuerlichen Landwirtschaft nur eine bundesweite Maßnahme sinnvoll.“

Damit steigt der Druck auf Agrarminister Christian Schmidt, der weiterhin eine Regelung auf Länderebene bevorzugt. Diese Flickenteppichlösung wird von Bio-und Bauernverbänden kritisiert. So kommentierte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (ABL): „[Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt] hat für einen bundesweiten Schutz des gentechnikfreien Anbaus in ganz Deutschland zu sorgen und darf diese Verantwortung nicht aus Scheu vor der gentechnikfreundlichen Wissenschaftsministerin Wanka und Kanzlerin Merkel auf sechzehn Bundesländer abschieben“.

Trotz der neuen Erkenntnisse und der Kritik der Bundesumweltministerin Hendriks sowie mehrerer Bundesländer, die sich alle gegen ein Anbauverbot auf Länderebene aussprechen, beharrt Christian Schmidt auf dieser Lösung. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welcher am 5. Juni veröffentlicht wurde, sieht zwar vor, Verbote auch auf Bundesebene aussprechen zu können, verweist aber weiterhin auf die Verantwortung der Länder. Außerdem soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die prüft, ob es zwingende Gründe für ein Anbauverbot auf Länder- oder sogar regionaler Ebene gäbe. Der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht zwar eine leichte Verbesserung gegenüber Schmidts ersten Entwurfs, es bestehe aber weiterhin großer Nachbesserungsbedarf.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Gesetzentwurf aus Österreich. Dieser sieht ein nationales Anbauverbot vor und wurde diese Woche vom Ministerrat beschlossen.