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12.06.2015 |

Cibus-Raps weiterhin nicht als Gentechnik eingestuft

Raps
Raps breitet sich besonders schnell in der Umwelt aus - so können sich die Gentechnik-Eigenschaften auf andere Pflanzen übertragen (Foto: hbrinkman / freeimages)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schätzt die herbizidresistente Züchtung eines von der US-Firma Cibus gezüchteten Rapses weiterhin als konventionell ein. Obwohl das Unternehmen gentechnische Methoden benutzte, droht somit weiterhin die Aussaat auf deutschen Äckern.

VertreterInnen eines breiten Bündnisses aus Bio-, Landwirtschafts- und Umweltverbänden kritisierten diese Entscheidung scharf. So wies Antje Kölling vom Demeter-Verband auf die möglichen verheerenden Konsequenzen einer Cibus Aussaat hin: „Pollen- und Bienenflug kann man nicht stoppen. Durch den Anbau des Cibus-Raps kann es zu unerwünschten Auskreuzungen der darin eingebauten Herbizidresistenz kommen. Dadurch würde Bio- und konventioneller Raps kontaminiert werden.“

Das BVL hatte bereits im Februar der Firma Cibus zugesichert, den von ihr gezüchteten Raps als konventionell einzustufen. Dagegen hatte das Bündnis im März 2015 Widerspruch eingelegt, da die Einstufung als konventionelle Rapssorte als wissenschaftlich nicht haltbar angesehen wurde. Bei dem von der US-Firma Cibus entwickelten „Rapid Trait Development System“ (RTDS) wird das Erbgut von Pflanzen durch die Einführung kurzer, synthetischer DNA-Sequenzen (Oligonukleotide) verändert. Damit handelt es sich also eindeutig um ein gentechnisches Verfahren.

Die EU-Gentechnikrichtlinie 2001/18 definiert „Verfahren, bei denen in einen Organismus direkt Erbgut eingeführt wird, das außerhalb des Organismus zubereitet wurde“, als Gentechnik. Risiken, wie sie bei anderen genetisch veränderten Organismen vorkommen (z.B. Kontamination benachbarter Felder, Rückgang der Biodiversität oder erhöhter Pestizideinsatz) können also auch für Cibus Raps nicht ausgeschlossen werden.

Dennoch erteilte das BVL dem Aufruf, Cibus-Raps als Gentechnik im Sinne der EU- Gentechnikrichtlinie 2001/18 einzustufen, am 3. Juni eine Absage. Sophia Guttenberger, Gentechnikreferentin am Umweltinstitut München, stellt fest: „Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt darf das Thema nicht länger aussitzen. Seine Behörde genehmigt den Anbau von Gentechnik-Raps und spielt der Industrie damit in die Hände, während die Bundesregierung offiziell für ein generelles Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen eintritt. Das ist unehrlich und unverantwortlich.“