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28.08.2015 |

Gentechnik Opt-Out in Frankreich, Litauen und Griechenland

Opt-Out News Foto
Protest gegen Gentechnik in der EU

Der von den EU-Staaten, der Europäischen Kommission sowie dem Parlament im Frühjahr beschlossene Opt-Out-Mechanismus bietet neue Möglichkeiten den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in den EU Mitgliedsländern zu verbieten. Er beinhaltet zwei voneinander unabhängige Herangehensweisen: Zunächst können einzelne EU-Staaten Unternehmen, die eine Anbaugenehmigung für eine Gentechnik-Pflanze beantragt haben, bitten, ihr Land von dem Antrag auszunehmen. Stimmt der Antragsteller zu, darf die Pflanze in diesem Land nicht angebaut werden, auch wenn auf EU-Ebene grünes Licht gegeben wird. Dies ist aktuell der Fall in Litauen und Griechenland. Die beiden Länder hatten um einen Opt-Out von Monsanto’s Antrag, den Gentechnik-Mais MON810 weiterhin anzubauen gebeten. Monsanto stimmte deren Anfragen zu, sodass MON810 in Griechenland und Litauen nicht angebaut werden darf. Laut Europäischer Kommission sind Litauen und Griechenland bisher die einzigen Länder, die um einen Opt-Out von Monsanto’s Anfrage bezüglich MON810 gebeten hatten.

Lehnt der Antragsteller eine freiwillige Einschränkung ab – oder will die Regierung darum gar nicht erst bitten – kommt es zu Phase zwei: die Regierung kann dann mit entsprechender Begründung den Anbau der bestimmten Gentechnik-Pflanze, ganzer Pflanzenkulturen wie z.B. Mais oder aller Pflanzen mit derselben Eigenschaft verbieten. Frankreich entwirft derzeit ein solches Opt-Out-Gesetz und verankert damit ein Gentechnik-Anbauverbot im nationalen Recht.