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24.09.2015 |

Neue Verfahren des „Genome Editing“ sind Gentechnik

Colorado March Demo Right to know
Anti-Gentechnik-Demonstration in Boulder, Colorado, im Mai 2013 (Foto: Chris Goodwin, Lizenz: creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0)-+-

Heute wird ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem rechtlichen Status neuer Gentechnikverfahren befasst. Es wird vor dem Hintergrund einer für die nächsten Wochen erwarteten Grundsatzentscheidung der EU-Kommission präsentiert. Die Industrie fordert, dass neue Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen und Tieren nicht als Gentechnik einzustufen und so von der Registrierung, Risikoprüfung und Kennzeichnung auszunehmen sind. Nach Ansicht vieler Nichtregierungsorganisationen fallen diese neuen Verfahren klar in den Anwendungsbereich der EU-Gentechnikgesetze. Diese Auffassung wird jetzt durch ein neues Gutachten gestützt, das von dem bekannten EU-Rechtsexperten Professor Dr. Ludwig Krämer verfasst wurde. Die neuen Technologien erfüllen demnach alle Kriterien der EU-Gentechnikregulierung nach der Richtlinie 2001/18, weil ihre Verfahren sich deutlich von „konventioneller“ Züchtung unterscheiden.