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28.09.2015 |

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf für bundesweite Gentechnik-Anbauverbote

Bundesrat
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Die Bundesländer haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Der Antrag wurde von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Hessen und Thüringen in den Bundesrat eingebracht. Die Opt-Out-Richtlinie eröffnet Möglichkeiten zur Anbaubeschränkung oder -untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland, die auch genutzt werden sollen. Das Ziel ist, „ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen.“ Der Gesetzentwurf wird an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat.