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17.02.2016 |

Die AbL fordert: Keine Gentechnik durch die Hintertür!

Foto: ibbl, Sample derivative tubes. (flickr / CC BY-NC-ND 2.0)
Foto: ibbl, Sample derivative tubes. (flickr / CC BY-NC-ND 2.0)

Das Thema der neuen Gentechnik-Verfahren wird zurzeit heiß diskutiert. Momentan hängt die Zulassung noch bei der EU-Kommission, die bis zum März 2016 eine rechtliche Einschätzung zu den Verfahren mitteilen will. Dies wird dann entscheiden ob sieben neue Verfahren (unter anderem auch CRISPR-Cas) unter die Bestimmungen des EU-Gentechnikgesetzes fallen oder nicht.

Eine Einstufung als Gentechnik hätte für Biotechnologie-Unternehmen weitreichende Folge, da sie bei neuen Zulassungen dann verschiedenste Auflagen und Sicherheitsregeln zu erfüllen hätten.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat nun ein Positionspapier herausgegeben, indem sie die neuen Verfahren klar als Gentechnik einschätzt. Unterstützt wird diese Position durch zwei Rechtsgutachten, die zu dem gleichen Ergebnis kommen.

Die neuen Verfahren sollen im Vergleich zur „klassischen“ Gentechnik vor allem präziser und somit auch sicherer sein. Dies wird aber von vielen Wissenschaftlern und auch Umweltverbänden stark bezweifelt, da mögliche Nebeneffekte und Langzeitfolgen nur sehr schwer abzuschätzen sind.

„Zum Teil handelt es sich um die alten Risiken der klassischen Gentechnik, es kommen aber auch ganz neue Risiken hinzu", heißt es im Papier.

Die AbL kommt zu dem Entschluss, dass „allein aus Vorsorgegründen […] die mit

den neuen Gentechniken erzeugten Pflanzen nicht einfach freigesetzt werden [dürfen], sondern […] als Gentechnik-Verfahren einzustufen, zu bewerten und zu regulieren [sind]“.