Save Our Seeds

Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Es steht am Anfang und am Ende eines Pflanzenlebens. Die Vielfalt und freie Zugänglichkeit dieses Menschheitserbes zu erhalten, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, ist die Aufgabe von Save Our Seeds.

Foto: Weizenkorn Triticum Karamyschevii Schwamlicum fotografiert von Ursula Schulz-Dornburg im Vavilov Institut zu St.Petersburg

Nachrichten

17.02.2016 |

Die AbL fordert: Keine Gentechnik durch die Hintertür!

Foto: ibbl, Sample derivative tubes. (flickr / CC BY-NC-ND 2.0)
Foto: ibbl, Sample derivative tubes. (flickr / CC BY-NC-ND 2.0)

Das Thema der neuen Gentechnik-Verfahren wird zurzeit heiß diskutiert. Momentan hängt die Zulassung noch bei der EU-Kommission, die bis zum März 2016 eine rechtliche Einschätzung zu den Verfahren mitteilen will. Dies wird dann entscheiden ob sieben neue Verfahren (unter anderem auch CRISPR-Cas) unter die Bestimmungen des EU-Gentechnikgesetzes fallen oder nicht.

Eine Einstufung als Gentechnik hätte für Biotechnologie-Unternehmen weitreichende Folge, da sie bei neuen Zulassungen dann verschiedenste Auflagen und Sicherheitsregeln zu erfüllen hätten.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat nun ein Positionspapier herausgegeben, indem sie die neuen Verfahren klar als Gentechnik einschätzt. Unterstützt wird diese Position durch zwei Rechtsgutachten, die zu dem gleichen Ergebnis kommen.

Die neuen Verfahren sollen im Vergleich zur „klassischen“ Gentechnik vor allem präziser und somit auch sicherer sein. Dies wird aber von vielen Wissenschaftlern und auch Umweltverbänden stark bezweifelt, da mögliche Nebeneffekte und Langzeitfolgen nur sehr schwer abzuschätzen sind.

„Zum Teil handelt es sich um die alten Risiken der klassischen Gentechnik, es kommen aber auch ganz neue Risiken hinzu", heißt es im Papier.

Die AbL kommt zu dem Entschluss, dass „allein aus Vorsorgegründen […] die mit

den neuen Gentechniken erzeugten Pflanzen nicht einfach freigesetzt werden [dürfen], sondern […] als Gentechnik-Verfahren einzustufen, zu bewerten und zu regulieren [sind]“.

04.02.2016 |

Zukunft gestalten – 20 Jahre Saatgutfonds

Foto: Stephan Münnich
Foto: Stephan Münnich

Bochum, 03.02.2016 - Seit 1996 fördert der Saatgutfonds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft in der GLS Treuhand Forschung und Entwicklung im Bereich der ökologischen Pflanzenzüchtung. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums trafen Ende Januar rund hundert Züchterinnen, Landwirte, Spenderinnen und Verbraucher in Kassel zusammen, um auf das bisher Geleistete zurückzublicken und einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen zu unternehmen.

Oliver Willing, Geschäftsführer der Zukunftsstiftung Landwirtschaft, begrüßte und würdigte zu Beginn der Jubiläumstagung in Kassel die beiden Gründungsväter des Saatgutfonds, Albert Fink und Dirk Lücke, dank deren Voraussicht und Engagement seit nun 20 Jahren ökologische Züchtungsinitiativen unterstützt werden können. Der Fonds startete 1996 mit 140.000 DM, durch zunehmende Spenden hat er ein Volumen von über 1,15 Mio. Euro jährlich erreicht. Nicht nur diese Spendenhöhe ist beachtlich, sondern auch das Ergebnis der langjährigen Förderungen: über 70 vom Bundessortenamt anerkannte, samenfeste Neuzüchtungen von Gemüsesorten sind heute im Anbau, hinzu kommen knapp 40 neue Getreidesorten.

„Angesichts der zunehmenden Machtkonzentration im Saatgut-Markt, von Gentechnik und drohender Patentierung ist die Frage der Saatgut-Entwicklung heute wichtiger denn je“, betonte Willing. Ökologische Pflanzenzüchtung begreift Saatgut als Kulturgut – für den ökologischen Landbau eine unverzichtbare Investition. Die Pioniere der Bewegung waren biologisch-dynamische Züchterinnen und Züchter, die bereits in den 1970er Jahren erste Anstrengungen unternahmen, um dem drohenden Verlust der Sortenvielfalt entgegenzuwirken. Dieter Bauer, Züchter der ersten Stunde auf dem Dottenfelderhof bei Frankfurt/Main, freute sich über die aktuell gute Resonanz auf Ausbildungsangebote für angehende Züchter und ermunterte die nachfolgende Generation, sich für die weitere Verbreitung des Öko-Saatguts in Produktion und Handel einzusetzen: „Wir züchten ja neue Sorten, damit sie in die Welt kommen!“ unterstrich er sein Anliegen.

In mehreren Arbeitsgruppen sowie im Abschlussplenum der Tagung diskutierten Verantwortliche aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette, darunter auch weiterverarbeitende Betriebe und Handelspartner, wie ökologisch gezüchtete Pflanzensorten zukünftig noch besser unterstützt werden können, etwa durch transparentere Deklaration und gezielte Nachfrage. „Das Thema Öko-Saatgut ist zwar inzwischen aus der Nische gekommen, aber es gibt weiterhin viel zu tun“, schloss Oliver Willing. „Um die ökologische Züchtungsforschung auszuweiten, brauchen wir auch in Zukunft massive finanzielle Unterstützung durch Spendengelder, denn die Züchter können die enormen Kosten nicht tragen.“ Umso wichtiger sei es, das Bewusstsein für die Tragweite des Themas nicht nur im Handel, sondern auch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern noch stärker zu schärfen, um das Engagement der Züchterinnen und Züchter auch in Zukunft solidarisch begleiten zu können.

Der Saatgutfonds wird von zahlreichen Privatpersonen, Stiftungen, Verbänden und Unternehmen der Bio-Branche unterstützt. Er wird von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft verwaltet und betreut. Diese engagiert sich für die ökologische Landwirtschaft und ist als gemeinnützige, treuhänderische Stiftung innerhalb der GLS Treuhand e.V. organisiert.

16.11.2015 |

Bauern erkämpfen sich Erfolg im Saatgutstreit

Foto: Julle Jablonski / flickr (CC BY-NC 2.0)
Foto: Julle Jablonski / flickr (CC BY-NC 2.0)

Am 13.11.2015 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass Saatgutaufbereiter nicht dazu verpflichtet sind, der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Auskunft über die von ihnen aufbereiteten Sorten zu geben.

Die STV forderte diese Informationen ein, um von den Bauern Informationen über den Nachbau zu bekommen und somit Nachbaugebühren einfordern zu können. Das Urteil kam zustande, da sich eine Genossenschaft in Baden-Württemberg geweigert hatte, alle Kundendaten an die STV weiterzuleiten, wie diese es in einer „Saatgut-Aufzeichnungsverordnung“ von allen Aufbereitungs-Unternehmen verlangt hatte. Daraufhin wurde die Genossenschaft von der STV verklagt, welche in der ersten Instanz beim Landgericht Mannheim ihren Anspruch auf eine Aufzeichnungspflicht für Aufbereiter bestätigt bekamen. Währenddessen die Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe nun mit ihrem Urteil die Argumentation der IG Nachbau unterstützen: aufbereitetes Saatgut fällt nicht unter die Ansprüche der Saatguttreuehand, da das Erntegut durch die Aufbereitung nicht in die Handelskette, sondern wieder auf die Höfe zurück gelangt.

Da die STV bereits Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht hat, werden die Bauern hoffentlich weiterhin erfolgreich um ihr Saatgut kämpfen.

06.11.2015 |

Dänemark lockert Saatgutaustausch

Du darfst Samen tauschen! (Foto: http://froesamlerne.dk)
Du darfst Samen tauschen! (Foto: http://froesamlerne.dk)

Bereits am 07. September 2015 gab das dänische Umwelt- und Nahrungsmittelministerium eine Änderung ihrer Saatgutverordnung bekannt. Demnach soll jetzt der Handel von nicht registriertem Saatgut erlaubt sein, solange es nicht zur kommerziellen Verwertung kommt. Dies bedeutet, dass der Austausch von Saatgut zwischen Haushalten oder auch Organisationen wie Museen oder Verbänden in Dänemark nun legal ist. Dänemark besitzt damit die mildeste Interpretation des EU-Gesetzes. Es wird noch an einem Leitfaden mit verschiedenen Szenarien für die Handhabung des Gesetzes gearbeitet, um deutlicher zu machen, für welche Fälle eine kommerzielle Verwertung zutrifft. Jedoch geht Dänemark somit schon einmal mit gutem Beispiel für ganz Europa voran und zeigt wie eine verbraucherfreundlichere Saatgutverordnung aussehen könnte.

23.10.2015 |

Offener Brief an Minister Schmidt zu neuen Züchtungstechniken

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt

Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,

wie uns bekannt ist, sollen auf Anregung Ihres Ministeriums in der nächsten Tagung des Landwirtschafts- und Fischereirates neue Methoden der Gentechnik wie Genome Editing, ihre Bedeutung für Forschung und Landwirtschaft, ebenso wie deren Einordnung bzw. Interpretation bezüglich der EU-Freisetzungsrichtlinie (RICHTLINIE 2001/18/EG) und damit auch des deutschen Gentechnikgesetzes (GenTG) besprochen werden.

Im Dokument, das Ihr Ministerium für das Treffen des Ministerrates erstellt hat, werden vorwiegend ökonomische Gründe angeführt, um zu zeigen, wie wichtig die neuen Technologien angeblich sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass laut EU-Richtlinie ökonomische Gründe nicht dafür ausschlaggebend sein dürfen, ob neue Technologien vom Gentechnikgesetz ausgenommen werden oder nicht. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Schutzbedürfnis für die Umwelt, die Verbraucher und die gentechnikfreie Landwirtschaft.

Wir fordern Sie deshalb auf sich dafür einzusetzen, dass diese neuen Methoden als Gentechnik im Sinne der RICHTLINIE 2001/18/EG eingeordnet werden. Wenn DNA künstlich außerhalb eines Organismus erzeugt und in diesen Organismus eingeführt wird, so handelt es sich eindeutig um ein gentechnisches Verfahren. Diese Auffassung wird gestützt durch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ludwig Krämer. Die neuen Technologien erfüllen demnach alle Kriterien der EU-Gentechnikregulierung nach der Richtlinie 2001/18, weil sich die Verfahren deutlich von konventioneller Züchtung unterscheiden.

Über 67.000 Menschen haben einen Aufruf unterzeichnet, in dem Sie aufgefordert werden, dass Pflanzen, die mit neuen Gentechnik-Verfahren hergestellt wurden, genauso wie andere gentechnisch veränderte Pflanzen nach dem Gentechnik-Gesetz behandelt und einer Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht unterworfen werden. Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland lehnt Gentechnik in der Landwirtschaft ab. Sorgen Sie dafür, dass auch neue Methoden der Gentechnik einer strengen Regulierung unterliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Nestler, Umweltinstitut München e. V.

Benedikt Härlin, Save our Seeds

Antje Kölling, Demeter e. V.

Annemarie Volling, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V.

Eva Gelinsky, IG Saatgut

Dr. Christoph Then, Testbiotech e. V.

Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk e. V.

Prof. Dr. Hubert Weiger, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

01.10.2015 |

Aufruf der Milch Verbände zur Agrarministerkonferenz in Fulda

Gesunde Milch ist wertvoll und verdient einen fairen Preis. Foto: Volker Gehrmann
Gesunde Milch ist wertvoll und verdient einen fairen Preis. Foto: Volker Gehrmann

Die Billig-Exportstrategie der Bundesregierung gefährdet tausende Milchviehbetriebe, gesellschaftliche Akzeptanz und den Weg zu mehr Tierschutz, Umweltschutz und fairem Handel.

21 Organisationen, darunter die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Deutscher Tierschutzbund (DTSchB) fordern von Bundesminister Christian Schmidt politischen Einsatz für eine kurzfristige Mengenreduzierung.

28.09.2015 |

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf für bundesweite Gentechnik-Anbauverbote

Bundesrat
Copyright: Bundesrat

Die Bundesländer haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Der Antrag wurde von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Hessen und Thüringen in den Bundesrat eingebracht. Die Opt-Out-Richtlinie eröffnet Möglichkeiten zur Anbaubeschränkung oder -untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland, die auch genutzt werden sollen. Das Ziel ist, „ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen.“ Der Gesetzentwurf wird an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat.

24.09.2015 |

Neue Verfahren des „Genome Editing“ sind Gentechnik

Colorado March Demo Right to know
Anti-Gentechnik-Demonstration in Boulder, Colorado, im Mai 2013 (Foto: Chris Goodwin, Lizenz: creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0)-+-

Heute wird ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem rechtlichen Status neuer Gentechnikverfahren befasst. Es wird vor dem Hintergrund einer für die nächsten Wochen erwarteten Grundsatzentscheidung der EU-Kommission präsentiert. Die Industrie fordert, dass neue Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen und Tieren nicht als Gentechnik einzustufen und so von der Registrierung, Risikoprüfung und Kennzeichnung auszunehmen sind. Nach Ansicht vieler Nichtregierungsorganisationen fallen diese neuen Verfahren klar in den Anwendungsbereich der EU-Gentechnikgesetze. Diese Auffassung wird jetzt durch ein neues Gutachten gestützt, das von dem bekannten EU-Rechtsexperten Professor Dr. Ludwig Krämer verfasst wurde. Die neuen Technologien erfüllen demnach alle Kriterien der EU-Gentechnikregulierung nach der Richtlinie 2001/18, weil ihre Verfahren sich deutlich von „konventioneller“ Züchtung unterscheiden.

09.09.2015 |

Gentechnik-Raps: EFSA ignoriert Bedenken zu Umweltrisiken

Raps
Foto: Hammonia / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

Wie eine Analyse von Testbiotech zeigt, ignoriert die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA neue Erkenntnisse über Persistenz und Invasivität von gentechnisch veränderten Rapspflanzen und pickt sich aus Veröffentlichungen einseitig nur die Informationen heraus, welche ihre eigene Auffassung bestätigen. In einem technischen Dossier von Testbiotech wurden der EU-Kommission im Juni 2015 Informationen bezüglich einer neuen Langzeitstudie über verwilderte Rapspflanzen in Schottland zur Verfügung gestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass verwilderte Rapspflanzen in der Umwelt überdauern können und auch schon Bestandteil der natürlichen Pflanzenpopulation geworden sind. Die EFSA befürwortet jedoch weiterhin den Import von gentechnisch verändertem, herbizidresistentem Raps MON88302 der Firma Monsanto - trotz potenzieller Umweltrisiken.

03.09.2015 |

EU-Ausschuss gegen Opt-Out bei Futtermitteln

Europäisches Parlament, Foto: https://flic.kr/p/bCXLTT
Europäisches Parlament, Foto: https://flic.kr/p/bCXLTT

Der sogenannte Opt-Out-Mechanismus erlaubt seit Anfang des Jahres leichtere Gentechnik-Anbauverbote in den EU-Mitgliedstaaten. Brüssel will das auch auf Importe von Futtermitteln ausdehnen. Doch der Agrarausschuss des Parlaments sieht das kritisch.

Mit 28 zu acht Stimmen sprach sich der Ausschuss heute gegen den Vorschlag der Kommission aus, das Opt-Out auch bei Lebens- und Futtermittelzulassungen einzuführen. Die Gründe für die Skepsis sind unterschiedlich: während der deutsche Abgeordnete Albert Dess (EVP/CSU) den einheitlichen Binnenmarkt schützen will und argumentierte, die Tierproduktion innerhalb der EU hänge von den Gentechnik-Futtermitteln ab, sieht die Grüne Maria Heubuch darin ein Ablenkungsmanöver.

Weiterlesen auf unserer Partner-Webseite: keine-gentechnik.de:

 

 

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