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13.08.2018 | permalink
Glyphosat-Urteil: Monsanto soll Krebsopfer 289 Millionen Dollar zahlen
UPDATE +++ Die Geschworenen entschieden einstimmig: Die Bayer-Tochter Monsanto soll einem krebskranken Platzwart, der jahrelang mit dem glyphosathaltigen Spritzmittel Roundup arbeitete, 289 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Monsanto will dagegen Berufung einlegen. Bayer erwartet in den USA etwa 8000 ähnliche Klagen gegen Monsanto. Die Bayer-Aktie brach heute um mehr als zehn Prozent ein.
Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtete, befand die Geschworenenjury in San Francisco am Freitag (Ortszeit), Monsanto habe vor den Risiken seiner Unkrautvernichter nicht ausreichend gewarnt. Deren Wirkstoff Glyphosat steht in Verdacht, Krebs zu verursachen. Und weil die Bayer-Tochter das verschleiert habe, müsse das Unternehmen dem Platzwart Dewayne Johnson, der seine Krebserkrankung auf die Arbeit mit glyphosathaltigen Spritzmitteln zurückführt, 39 Millionen Dollar Schmerzensgeld und 250 Millionen Dollar Strafzuschlag zahlen. Der Strafzuschlag wurde fällig, weil die Jury davon ausging, dass Monsanto vorsätzlich gehandelt hat. Damit beträgt der gesamte Schadenersatz im Fall Johnson umgerechnet rund 253 Millionen Euro.
Ob Johnsons Frau und seine Kinder die 289 Millionen Dollar tatsächlich erhalten werden, wird erst nach dem Berufungsurteil feststehen. In der Vergangenheit sind so hohe Schadenersatzsummen von der nächsten Instanz schon deutlich gedrückt worden. Auch die Frage, wie hoch die Ersatzforderungen insgesamt werden, die der Chemiekonzern Bayer sich mit Monsanto im Juni eingekauft hat, lässt sich aktuell schwer abschätzen. Denn dieses Urteil ist eine Einzelfallentscheidung ohne Bindungswirkung. Die Klage des 46jährigen Johnson war vorgezogen worden, da er nach Angaben seiner Ärzte wegen seines Lymphdrüsenkrebses (Non-Hodgkin-Lymphom) bald sterben wird. Trotzdem wird dem Urteil Signalcharakter für die folgenden Prozesse zugeschrieben.
So steht demnächst – ebenfalls in Kalifornien - eine Sammelklage von 450 Krebspatienten an, die den Wirkstoff Glyphosat für ihre Erkrankung verantwortlich machen. Wie der Infodienst berichtete, hatte ein Bundesrichter in San Francisco die Sammelklage Mitte Juli zugelassen. Ein Verfahren vor einer Geschworenen-Jury ist nach Ansicht des Richters jedoch nur dann zu rechtfertigen, wenn die Kläger in einigen Fällen belegen können, dass Glyphosat in den bei der Anwendung üblichen Mengen ein Non-Hodgkin Lymphom verursachen könnte.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, behaupteten Vertreter von Bayer und Monsanto, dass hier kein Zusammenhang bestehe. Die Börse reagierte trotzdem: Die Bayer-Aktie fiel nach Informationen des Portals Proplanta auf den tiefsten Stand seit Mai 2016. Laut Handelsblatt verlor der Chemiekonzern damit zehn Milliarden Euro an Börsenwert. Dem solcherart beschädigten Image Bayers wird es wohl wenig nützen, wenn in einigen Tagen der Name Monsanto mit Beginn der Unternehmensintegration verschwinden wird. Denn die Prozesse müssen dann alle im Namen Bayers geführt werden - mit ungewissem Ausgang.
Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht jedenfalls seit 2015 davon aus, dass Glyphosat «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ist. Und die Grünen fordern schon seit langem, dass nicht nur der reine Wirkstoff Glyphosat, sondern auch die Kombination der Wirkstoffe in den Spritzmitteln auf ihre Gesundheitsrisiken getestet werden müssen. Denn das könnte nochmal neue Gefahrenpotentiale an den Tag bringen. [vef]
- NZZ: Die EU sieht keinen Grund ihre Glyphosat-Praxis zu überdenken (13.8.2018)
- Süddeutsche.de: Glyphosat - Sieg gegen Monsanto (12.8.2018)
- Proplanta: Krebs-Prozess mit hoher Strafe: Folgen des Urteils für Monsanto (13.8.2018)
- Glyphosat: Sammelklage gegen Bayer nimmt die nächste Hürde (12.07.2018)
- Infodienst: Krebs durch Glyphosat? Erster Juryprozess beginnt in den USA (19.06.2018)