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Foto: Weizenkorn Triticum Karamyschevii Schwamlicum fotografiert von Ursula Schulz-Dornburg im Vavilov Institut zu St.Petersburg

Regulierung von Gene Drive Organismen in Deutschland

In Deutschland befindet sich die politische Diskussion und die Regulierung zu Gene Drives noch ganz am Anfang. Eine offizielle Position der deutschen Bundesregierung zur Bewertung und Regulierung von Gene Drive Organismen liegt noch nicht vor.

Gentechniksicherheitsverordnung: Sicherheitsstandards für die Gene Drive Forschung

Im Sommer 2019 wurden Gene Drive Organismen erstmals in die bundesdeutsche Gentechnikgesetzgebung aufgenommen und reguliert. Die Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) legt Sicherheitsstandards für die Handhabung von GVO in Forschungslaboren fest.
Dabei werden Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen je nach ihrem Gefährdungspotential für Mensch, Tier und Umwelt einer von vier Sicherheitsstufen zugeordnet. Die Sicherheitsstufe 1 gilt für Arbeiten ohne Gefährdungspotential, während der Sicherheitsstufe 4 für Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential gilt. Je nach Sicherheitsstufe sind unterschiedlich strenge Sicherheitsmaßnahmen bei Experimenten einzuhalten.

Laut Gentechnikgesetz (GenTG) obliegt die Genehmigung eines Forschungsvorhabens mit GVO, dessen Einordnung in eine Sicherheitsstufe und Überwachung der Sicherheitsvorgaben den Landesbehörden. Diese sind nach §10 Absatz 7 GenTG dazu verpflichtet, in diesem Prozess eine Stellungnahme der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) einzuholen.
Mangels einer einheitlichen Regelung durch die Gentechniksicherheitsverordnung hatte die ZKBS im Jahr 2016 ein Sicherheitsniveau der Stufe 2 für Arbeiten mit Gene Drive Systemen im Labor festgelegt, das noch so lange gilt, bis die Neufassung der GenTSV am 01.03.2021 in Kraft tritt.¹
In der überarbeiteten Gentechniksicherheitsverordnung werden gentechnische Arbeiten mit GDO vorsorglich der Sicherheitsstufe 3 zugeordnet.² Damit wird sichergestellt, dass jedes Forschungsvorhaben mit Gene Drives bei einer Aufsichtsbehörde gemeldet und vor Beginn der Arbeiten eine einzelfallbasierte Risikobewertung durch die ZKBS durchgeführt wird. Eine weitere Neuregelung durch die GenTSV sieht durch Abänderung von Artikel 1, §11, Absatz 6 vor, dass die ZKBS in Rahmen ihrer Empfehlungen an die Landesbehörde auch spezifische Sicherheitsauflagen für die Arbeiten mit GDO vorschreiben muss, um ein Entkommen und die Vermehrung von GDO in natürlichen Populationen zuverlässig zu unterbinden. Spezifische Vorgaben zu Gene Drive Systemen lassen sich nämlich auch in der Neufassung der GenTSV noch nicht aus den bestehenden gesetzlichen Kriterien ableiten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Behörde die Arbeiten auf der Grundlage der Risikobewertung und der spezifischen Sicherheitsstandards einer anderen Sicherheitsstufe zuordnen.³

Diese Änderungen wurden vom Bundesrat gegen den Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, der eine grundsätzliche Einordnung von Gene Drives in die Sicherheitsstufe 2 vorsah. Umweltschutz- und Landwirtschaftsorganisationen hatten die Bundesländer darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Einordnung dem Gefährdungspotenzial von Gene Drives für die Artenvielfalt nicht gerecht werde.4

Stand der politischen Positionierung

Positionierung des Deutschen Bundesrates

In seinem Beschluss zur Neuordnung der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) vom Juni 2019 erkennt der Bundesrat in einer Entschließung an, dass die Freisetzung von Gene Drive Organismen das Risiko berge, "ganze Populationen von Pflanzen oder Tieren irreversibel zu verändern oder auszurotten". Weiterhin verweist er auf die Deklaration des Netzwerks der gentechnikfreien Regionen5 vom 07.09.2018. Diese äußert "größte Vorbehalte gegenüber der Freisetzung von Organismen, die über sogenannte 'Gene Drives' verfügen, die darauf abzielen, die genetischen Eigenschaften ganzer Populationen von Pflanzen und Tieren zu verändern" und fordert, "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung von Gene Drives in unsere Umwelt zu verhindern." In diesem Kontext fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, über die Gentechniksicherheitsverordnung hinaus "unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips den Schutzgütern des § 1 Nummer 1 des Gentechnikgesetzes und insbesondere dem Naturschutz bei der künftigen Gestaltung der Vorgaben für die Risikobewertung und Sicherheitseinstufung von Gene Drive Organismen besonderes Gewicht zu geben."6

Positionierung der deutschen Bundesländer

Bei seiner 9. Konferenz im September 2018 verabschiedete das europäische Netzwerk der damals 64 gentechnikfreien Regionen Europas, darunter 11 deutsche Bundesländer, eine Berliner Deklaration, in der es die nationalen Regierungen und die Europäische Union dazu auffordert, die Freisetzung von Gene Drives in der Europäischen Union zu unterbinden und sich auf internationaler Ebene, im Kontext der CBD und der IUCN, für ein Moratorium für Gene Drives einzusetzen.


Die Agrarminister*innen der deutschen Bundesländer forderten die Bundesregierung bei der Konferenz der Agrarminister*innen (AMK) im September 2019 mit einem Beschluss dazu auf, anlässlich der anstehenden halbjährigen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020, Gene Drive Organismen erneut auf die Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) und auf deren Biosicherheitsprotokoll bei der COP 15 in China im Oktober 2020 zu setzen.8

Positionierung des Umweltministeriums

Das Umweltministerium äußerte sich zur der Anwendung der Gene Drive Technologie in der Natur kritisch. In einer Antwort auf einen offenen Brief von Umwelt- und Naturschutzverbänden im Vorfeld der COP 14 betonte eine leitende Mitarbeiterin des Ministeriums im September 2018, das Ministerium werde sich dafür einsetzen, Freisetzungen von Gene Drive Organismen in Deutschland oder Europa zu unterbinden, solange negative Effekte auf die Umwelt nicht ausgeschlossen werden könnten. Weiterhin werde sich das Ministerium bei internationalen Verhandlungen im Rahmen der CBD für die Wahrung des Vorsorgeprinzips einsetzen. Einen großen Forschungs- und Anpassungsbedarf sehe sie bezüglich der Umweltrisikobewertung von Gene Drive Organismen.9 

Prozess im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sein Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) parteiübergreifend damit beauftragt, offene ökologische, ethische und regulatorische Fragen rund um die Risiken und Handlungsoptionen sowie Alternativen zur Gene Drive Technologie in einer Technikfolgenabschätzung bis Ende 2021 zu beantworten.10  Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag dazu dienen, eine Positionierung zum Thema zu finden.

Positionierung deutscher Parteien

Auf Anfrage eines Bündnisses von Umweltschutz- und Agrarverbänden im Frühjahr 2019 bekannten sich SPD11 , Bündnis90/DieGrünen12 und DieLinke13 zu einem internationalen Gene Drive Moratorium. Die CDU/CSU bezeichnete diese Idee als prüfenswert.14 FPD und AfD positionierten sich dazu nicht.

Forschungsprojekt zu Risikobewertung & Monitoring von Gene Drives im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz

Risikobewertung und Monitoringpläne für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Natur, zu denen auch Gene Drive Organismen gehören, beruhen auf Gesetzen, Prinzipien, Verfahren und Vorgaben der Europäischen Union. Die Umsetzung der Zulassung und die Durchführung des Monitorings liegt indes bei den EU-Mitgliedsstaaten.

Aus diesem Grund leitete das für die Umweltrisikobewertung von GVO in Deutschland zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN) Ende 2018 ein Forschungsprojekt ein, das potenzielle Risiken und grundlegende Herausforderungen von Gene Drives aufzeigen soll, bevor erste Freilandexperimente mit GDO erfolgen. Das bei der Universität für Bodenkultur Wien15  angesiedelte Forschungsprojekt soll unter anderem herausarbeiten, welche neuen Herausforderungen die Gene Drive Technologie an die Risikobewertung stellt und wie die ökologischen Folgen von Gene Drives erfasst und bewertet werden können. Zu diesem Zweck soll auch geprüft werden, inwieweit sich Gene Drives räumlich und zeitlich eingrenzen lassen und welche Rolle computerbasierte Modellierungen für die Bewertung von Umweltrisiken spielen können. Zusätzlich soll das Projekt analysieren, wie das von der EU vorgeschriebene Monitoring von GVO für Gene Drives angepasst werden müsste, um deren Umweltauswirkungen nach einer Freisetzung erfassen und bewerten zu können. Ergebnisse des Projekts sollen im Frühjahr 2021 vorliegen.

Quellen:

 

[1] Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit Website (2016). Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit; c2019. Stellungnahme der ZKBS zur Einstufung von gentechnischen Arbeiten zur Herstellung und Verwendung von höheren Organismen mit rekombinanten Gene-Drive-Systemen. Online: www.zkbs-online.de/ZKBS/SharedDocs/Downloads/01_Allgemeine%20Stellungnahmen/01_Allgemeine%20Themen/Bewertung_von_Gene-Drive_Systemen_2016.html;jsessionid=E2328C44965B2EFEF6859B095A4E88E0.2_cid350 [letzter Zugriff: 22.10.2020]

 

[2] Deutscher Bundesrat (2019). Drucksache 137/19 (Beschluss) - Beschluss des Bundesrates - Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Berlin:Bundesrat.p.2.Online:https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/137-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [letzterZugriff:22.10.2020]

 

[3] ibid.

 

[4] Janßen G, Weiger H, Potthof C, Gelinsky E, Härlin B, Then C (2019). Brief an: Behrendt D (Berlin). 2019 Apr 11. Die Gentechniksicherheitsverordnung muss das Entweichen von hochinvasiven Gene Drive Organismen zuverlässig verhindern! Online: https://www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/Verb%C3%A4ndebrief_an_L%C3%A4nder_GTSV_ohne_Signatur.pdf [letzter Zugriff: 22.10.2020]

 

[5] European GMO-Free Regions Network (2018). Berlin Declaration 2018. 9th European Conference of GMO-Free Regions; 2018 Sep 7; Berlin, Deutschland. Online: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/deklaration_gentechnikfreier_regionen_.pdf [letzter Zugriff: 22.10.2020]

 

[6] Deutscher Bundesrat (2019). Drucksache 137/19 (Beschluss) - Beschluss des Bundesrates - Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. p. 18. Online: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/137-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [letzter Zugriff: 22.10.2020]

 

[7] European GMO-Free Regions Network (2018). Berlin Declaration 2018. 9th European Conference of GMO-Free Regions; 2018 Sep 7; Online: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/deklaration_gentechnikfreier_regionen.pdf [letzter Zugriff: 22.10.2020]

 

[8] Agrarministerkonferenz (2019). Agrarministerkonferenz am 27.09.2019 in Mainz. Endgültiges Ergebnisprotokoll, TOP 12, Beschluss 4; Online: https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-mainz_1570787484.pdf [letzter Zugriff: 13.03.2020]

 

[9] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2019). Brief an: Then C (München). 2018 Sep 24. Offener Brief vom 04. Juli 2018. Online: www.testbiotech.org/sites/default/files/Antwort%20BMU_Gene%20Drive_2018%20%281%29.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

[10] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) Website (2019). Information on the project. Gene drives – technologies for propagating genetic modifications throughout populations. Online: www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u50000.html [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

[11] Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD), der Parteivorstand (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. und weitere Spitzenverbände aus Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. 2019 Apr. 17. Online: www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_SPD_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

[12] Bündnis 90 / Die Grünen (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Antworten auf die Wahlprüfsteine der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) anlässlich der Europawahl 2019. 2019 Apr. 3. Online: www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_Gr%C3%BCne_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

[13] Die Linke, Bundesgeschäftsstelle (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL e.V. (Lüneburg). Wahlprüfsteine Wahl zum Europäischen Parlament 2019. 2019 Mar. 29. Online: www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_Die_Linke_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

[14] Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich- Soziale Union in Bayern (CSU) (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019. 2019 Apr 10. Online: www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_CDU_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

[15] Universität für Bodenkultur Wien Website (ohne Jahr). Universität für Bodenkultur Wien; c2004-2020. Potenzielle Risiken synthetischer Gene Drive-Systeme und Anforderungen an das Monitoring. Online:https://forschung.boku.ac.at/fis/suchen.projekt_uebersicht?sprache_in=de&menue_id_in=300&id_in=12617 [letzter Zugriff: 11.03.2020]

 

 

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